Kapitel 13: Beispiele für einteilige Monografien


Letzte Aktualisierung dieser Unterseite: 14.05.2016


Kap. 13:

  • Alle Beispiele: Die Sprache der Expression (RDA 6.11) wird gemäß einer im Januar 2015 beschlossenen Awendungsregel als Kodierung nach ISO 639-2/B erfasst (RDA 6.11.1.3 D-A-CH; noch nicht veröffentlicht). Anstatt "Deutsch" müsste in den Tabellen also "ger" stehen, anstatt "Englisch" der Code "eng" etc.
    [Nachtrag vom 20.08.2015: Das D-A-CH zu 6.11.1.3 ist jetzt im Toolkit veröffentlicht.]
  • Alle Beispiele, die das Element 24.5 enthalten (13-5, 13-14, 13-15, 13-21, 13-22, 13-26, 13-30, 13-31, 13-35, 13-37, 13-39): Das Element muss mit einem + als Zusatzelement gekennzeichnet sein (vgl. Kommentar bei Kap. 10.1.3).

Kap. 13.1.2: Mehrere geistige Schöpfer

  • S. 177 (Beispiel 13-8): Die Lebensdaten von Sabine Trinkaus sind versehentlich in die falsche Zeile gerutscht; sie stehen nicht beim normierten Sucheinstieg, sondern bei der Beziehungskennzeichnung.

Kap. 13.1.3: Übersetzungen

  • S. 181 (Beispiel 13-11): In RDA 2.17.2 (Anmerkung zum Titel) muss das Zitat aus der Ressource in Anführungszeichen gesetzt werden und es sollte die Quelle angegeben werden, also:
    2.17.2  Anmerkung zum Titel   Auf dem Umschlag: "Übungen, Tricks und Spiele"
    (RDA 1.10.3; vgl. dazu Aktualisierung zu 4.2.1 Sprache und Schrift)
  • S. 183f. (Beispiel 13-12): Lizenzausgaben gelten jetzt als normale Ausgabebezeichnungen (vgl. Kommentar zu Kap. 4.6.1). Entsprechend ist in der Lösung das Element RDA 2.17.7 (Anmerkung zur Veröffentlichungsangabe) zu streichen. Stattdessen muss eine Ausgabebezeichnung erfasst werden:
    2.5.2 Ausgabebezeichnung *   Genehmigte Lizenzausgabe
    Der Kommentar auf S. 184 ist folgendermaßen zu ändern: "Lizenzausgaben gelten als normale Ausgabebezeichnungen (RDA 2.5.2.1 D-A-CH)."
    [20.03.2016]

Kap. 13.1.4: Hochschulschriften

  • S. 185 (Beispiel 13-13): Gemäß RDA 4.4.1.4 D-A-CH ist noch folgendes Element zu ergänzen (vgl. Kommentar bei Kap. 4.15):
    4.4   Zugangsbeschränkungen   kostenfrei
  • S. 185 (Beispiel 13-13): Wie durch die Neufassung von RDA 2.4.1.8 klar gemacht wird (ab April 2015 im englischen Regelwerkstext; in der deutschen Übersetzung wird die Änderung voraussichtlich im August 2015 nachvollzogen), gelten feste, von der Hochschule vorgegebene Angaben wie "Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Fakultät für Agrarwissenschaften der Georg-August-Universität Göttingen" nicht als Teil der Verantwortlichkeitsangabe, sondern als Titelzusatz. Im Ergebnis ändert sich jedoch nichts, da derartige Titelzusätze gemäß einer im März 2015 beschlossenen Erweiterung von RDA 2.3.4 D-A-CH (noch nicht veröffentlicht) nicht erfasst werden müssen.
    [Nachtrag vom 20.08.2015: Das D-A-CH zu 2.3.4 ist jetzt im Toolkit veröffentlicht.]
  • S. 184f. (Beispiel 13-13): Aufgrund der Änderungen bei der Veröffentlichungsangabe (vgl. Kommentar zu Kap. 4.7.1), beim Hochschulschriftenvermerk (vgl. Kommentar zu Kap. 5.7.5) und beim bevorzugten Namen von Universitäten im deutschsprachigen Raum (vgl. Kommentar zu Kap. 6.6.5) ergeben sich bei diesem Beispiel folgende Änderungen:
    2.8.4 Verlagsname: Das Element wird nicht besetzt
    7.9.3 Verleihende Institution: Eberhard Karls Universität zu Tübingen
    19.3 Sonstige Person, Familie oder Körperschaft in Verbindung mit einem Werk: Eberhard Karls Universität Tübingen
    [20.12.2015]
  • S. 188 (Beispiel 13-15): Aufgrund der Änderung beim Hochschulschriftenvermerk (vgl. Kommentar zu Kap. 5.7.5) ergibt sich folgende Änderung:
    7.9.3 Verleihende Institution: Universität zu Köln
    [20.12.2015]

Kap. 13.1.5: Bildbände

  • S. 191 (Beispiel 13-17): "Da keine der beiden Sprachen im Band überwiegt, wählt man den zuerst kommenden Titel als Haupttitel (vgl. Kap. 4.4.3)." Das Ergebnis stimmt, aber die Begründung ist falsch: Sobald mehrere Sprachen im Hauptteil der Ressource vorkommen, wird der Haupttitel nach der Formalreihenfolge bestimmt. Vgl. den Kommentar bei Kap. 4.4.3. [20.12.2015]
  • S. 191 (Beispiel 13.17): Aufgrund der Umstrukturierung im Bereich Farbinhalt gibt es das Element "7.17.2 Farbe eines unbewegten Bildes" nicht mehr. Vgl. den Kommentar bei Kap. 5.7.7. Es muss stattdessen heißen:
    7.17 Farbinhalt   farbig
    [14.05.2016]

Kap. 13.3.1: Werke eines geistigen Schöpfers

  • S. 204 (Beispiel 13-25): Beim Element 25.1 entfällt die Angabe der FRBR-Ebene in Klammern, also nur:
    "Enthält: Changing places - Small world - Nice work" (vgl. dazu Kommentar bei Kap. 10.1.3).
  • S. 204 (Beispiel 13-25): Nummer und Name des Elements ändern sich von "25.1 In Beziehung stehendes Werk" zu "27.1 In Beziehung stehende Manifestation". (vgl. Kommentar zu 10.2.2). [14.05.2016]

Kap. 13.3.2: Werke mehrerer geistiger Schöpfer

  • S. 208 (Beispiel 13-27): Ergänzung zur Passage "Da die Verfasser der Aufsätze nicht geistige Schöpfer des Ganzen sind, werden keine direkten Beziehungen zu ihnen angelegt. Jedoch könnte man die Aufsätze als enthaltene Werke erfassen (vgl. Kap. 10.2.2)." Aus pragmatischen Gründen wurde mittlerweile für die praktische Umsetzung erlaubt, direkte Beziehungen zu Personen anzulegen, die mit einem Teilwerk in Verbindung stehen - also auch zu den Aufsatzverfassern (vgl. dazu Kommentare bei Kap. 9.2.1 und 9.2.3). [05.07.2015]

Kap. 13.4.1: Konferenz als geistiger Schöpfer

  • S. 221 (Beispiel 13-34): "Da die meisten Beiträge deutsch sind, gilt die deutsche Fassung als Haupttitel
    (vgl. Kap. 4.4.3)." Das Ergebnis stimmt, aber die Begründung ist falsch: Sobald mehrere Sprachen im Hauptteil der Ressource vorkommen, wird der Haupttitel nach der Formalreihenfolge bestimmt. Vgl. den Kommentar bei Kap. 4.4.3. [20.12.2015]
  • S. 221 (Beispiel 13-34): Aufgrund der Umstrukturierung im Bereich Farbinhalt (vgl. den Kommentar bei Kap. 5.7.7) muss hier das RDA 7.17.1.4 Details zum Farbinhalt verwendet werden, also:
    7.17.1.4  Details zum Farbinhalt    Illustrationen (überwiegend farbig)
    Bei ISBD-Darstellung würde man diese Angabe mit 7.15 folgendermaßen kombinieren:
    327 Seiten : Illustrationen (überwiegend farbig), Karten
    [14.05.2016]

Kap. 13.5: Filme, Computerspiele

  • S. 228 (Beispiel 13-37): Beim Element 24.5 entfällt die Angabe der FRBR-Ebene in Klammern, also nur:
    "Filmbearbeitung von" (vgl. dazu Kommentar bei Kap. 10.1.3).
  • S. 226 (Beispiel 13-37): Die Elemente 7.23 und 7.24 gibt es ab April 2015 nicht mehr (in der deutschen Übersetzung wird die Änderung voraussichtlich im August 2015 nachvollzogen). Von den im Lehrbuch dort gemachten Angaben sollte "Drehbuch und Regie: Eric Toledano und Olivier Nakache" als normale Verantwortlichkeitsangabe (RDA 2.4.2) erfasst werden. Auch die prominent angegebenen Stars "François Cluzet, Omar Sy" können ohne Weiteres als Verantwortlichkeitsangabe erfasst werden. Für die anderen Angaben bietet sich eine Anmerkung zur Verantwortlichkeitsangabe (RDA 2.17.3) an. Zum Hintergrund vgl. den Kommentar bei Kap. 5.7.6.
  • S. 227 (Beispiel 13-37): Im Mai 2015 wurde festgelegt, dass die Beziehungskennzeichnung "Drehbuchautor" - abweichend von ihrer Positionierung im Anhang I - zu verwenden ist, wenn ein Film katalogisiert wird (nicht, wenn das Drehbuch selbst katalogisiert wird; dann verwendet man "Verfasser"). (RDA Anh. I.2.1 D-A-CH; noch nicht veröffentlicht). Vgl. dazu auch den einschlägigen Blog-Beitrag. Bei Eric Toledano und Olivier Nakache könnte man nun also zusätzlich zu "Filmregisseur/-in" als zweite Beziehungskennzeichnung "Drehbuchautor/-in" ergänzen.
    [Nachtrag vom 20.08.2015: Das D-A-CH zu I.2.1 ist jetzt im Toolkit veröffentlicht.]
  • S. 230 (Beispiel 13-38): Die im Lehrbuch in RDA 7.24 erfasste Angabe ist entsprechend in eine Verantwortlichkeitsangabe umzuwandeln.
  • S. 227 (Beispiel 13-37): Die Beziehungskennzeichnung für Ludovico Einaudi heißt nur "Komponist/-in", nicht "Komponist/-in (Expression)" (vgl. Kommentar zu Kap. 9.1.3). [20.03.2016]
  • S. 227 (Beispiel 31-37): Aufgrund der Umstrukturierung im Bereich Farbinhalt (vgl. den Kommentar bei Kap. 5.7.7) muss hier nun RDA 7.17 Farbinhalt verwendet werden, also:
    7.17   Farbinhalt    farbig
    [14.05.2016]

Kap. 13.6: Sonderfälle

  • S. 233 (Beispiel 13-39): Beim Element 24.5 entfällt die Angabe der FRBR-Ebene in Klammern, also nur:
    "Erweitert durch" (vgl. dazu Kommentar bei Kap. 10.1.3).
  • S. 235 (Beispiel 13-40): Gemäß RDA 4.4.1.4 D-A-CH ist noch folgendes Element zu ergänzen (vgl. Kommentar bei Kap. 4.15):
    4.4   Zugangsbeschränkungen   kostenfrei
    [05.07.2015]