Toolkit-Release Oktober 2017

Mit etwas Verspätung hier nun noch der Blog-Beitrag zum Oktober-Update des RDA Toolkit. RDA selbst ist bekanntlich seit einiger Zeit "eingefroren" - Änderungen an der englischen Originalfassung gibt es deshalb nicht. Die letzten Updates vor dem Roll-Out des neuen Toolkit, der aktuell für Juni 2018 geplant ist (vgl. Blog-Beitrag Neues vom 3R-Projekt), sollen primär den RDA-Übersetzungen Gelegenheit geben, auf den inhaltlichen Stand vom April dieses Jahres zu kommen.

Infos zum August-Release auf der Website des RDA Toolkit
Infos zum August-Release auf der Website des RDA Toolkit

Stand bei den Übersetzungen

Wunsch und Wirklichkeit klaffen dabei aber weiterhin deutlich auseinander. Ursprünglich sollten alle Übersetzungen ihre Rückstände mit dem Update vom August 2017 aufholen. Das hat nur bei der deutschen Übersetzung geklappt. Mit dem Oktober-Update hat die katalanische Übersetzung gleichgezogen und ist nun ebenfalls auf dem Stand vom April 2017. Außerdem hatte man gehofft, im Oktober die aktualisierte französische Fassung sowie eine ganz neue Übersetzung (Norwegisch) bringen zu können. Beides musste jedoch verschoben werden. Derzeit wird die aktualisierte französische Version im Dezember 2017 erwartet und die norwegische im Januar 2018. Für die norwegischen KollegInnen muss das 3R-Projekt besonders "bitter" sein - kaum sind sie mit der einen Übersetzung von RDA fertig, dürfen sie sich schon an die nächste machen...

Korrekturen bei der deutschen Übersetzung

In der deutschen Übersetzung wurden im Oktober-Update einige Korrekturen vorgenommen. Dies waren aber wirklich nur ganz kleine Sachen wie z.B. fehlende Buchstaben, falsche Artikel oder versehentlich nicht übersetzte englische Formulierungen.

Änderungen in den D-A-CH

An den D-A-CH konnten wir im Oktober nochmals einige Aktualisierungen und Korrekturen vornehmen. Diese betreffen zum einen eine systematische Änderung: Im August-Update war an sehr vielen Stellen das Wort "Ressource" in den D-A-CH durch eine spezifische WEMI-Entität ersetzt worden. Mit den Ergebnissen war ich vielfach nicht glücklich (vgl. Blog-Beitrag).

Wir haben uns inzwischen in der Fachgruppe Erschließung mit der Problematik auseinandergesetzt. Diese ist wirklich nicht ohne, und man kann in allerlei philosophische Diskussionen darüber geraten, ob beispielsweise eine bestimmte Information von der Manifestations- oder der Expressionsebene stammt. Die Fachgruppe hat sich für eine pragmatische Vorgehensweise entschieden: Nur in den Fällen, bei denen die Verwendung eines speziellen WEMI-Begriffs überhaupt nicht passt, wurde mit dem Oktober-Update der frühere Zustand wiederhergestellt. In allen Fällen, bei denen die Verwendung eines spezifischen WEMI-Begriffs akzeptabel ist, wurde dieser belassen.

Zum anderen gibt es auch einige sachliche Änderungen in den D-A-CH, die in der Änderungshistorie im RDA-Info-Wiki aufgeführt sind. Das Dokument ist mit 6 Seiten überschaubar; ich bringe im Folgenden die wichtigen Änderungen.

RDA 1.7.3

Aufgrund verschiedener Fragen, die im SWB aufgekommen waren, wurde das vorhandene D-A-CH beim Punkt 5 (Striche) durch zusätzliche Beispiele präzisiert. Zum einen wird damit nun zweifelsfrei geklärt, dass Kombinationen wie "Nürnberg-Erlangen" wie geografische Doppelnamen behandelt, also ohne Leerzeichen geschrieben werden. Zum anderen ging es darum, klarer zu machen, was mit "Gegenstrich" gemeint ist bzw. was damit nicht gemeint ist. Ein Gegenstrich kann immer nur zwischen zwei Wörtern stehen, aber nicht innerhalb eines Wortes. Deshalb stehen z.B. bei "Deutsch-englisches Wörterbuch" keine Leerzeichen vor und hinter dem Strich.

RDA 6.2.2.7

An dieser Stelle, wo es um Titel in nicht-lateinischer Schrift geht, herrschte etwas Durcheinander, denn das vorhandene D-A-CH stand eigentlich an der falschen Stelle (bei der Alternative, die sich nur auf die Sprache bezieht, aber nicht auf die Schrift). Die neue Formulierung steht jetzt richtig (bei der Grundregel) und ist außerdem besser verständlich:

"Wenn Sie beim Vorgehen gemäß 6.2.2.2 D-A-CH den bevorzugten Titel nach einem Nachschlagewerk bestimmen und die dort verwendete Hauptform in lateinischer Schrift geschrieben ist, dann wählen Sie die Hauptform in lateinischer Schrift als bevorzugten Titel.

Eine transliterierte Form eines im Eintrag aufgeführten Titels in nichtlateinischer Schrift kann als abweichender Titel des Werks im Normdatensatz erfasst werden.

Verwendet das Nachschlagewerk jedoch einen Werktitel in nichtlateinischer Schrift als Hauptform, so transliterieren Sie diesen gemäß den in AH-004 angegebenen Standards."

RDA 6.29.1.2

Die neue AWR regelt die Form der normierten Sucheinstiege bei deutschen Gesetzen. Sie bezieht sich sowohl auf Werknormdatensätze als auch auf die Frage, welches Geografikum in entsprechenden Titeldatensätzen als geistiger Schöpfer zu erfassen ist. Diese Fälle sind knifflig, weil Gesetze oft über einen langen Zeitraum Gültigkeit haben, und die Gebietskörperschaft in dieser Zeit unter Umständen ihren Namen gewechselt hat. In solchen Fällen sollen aber Splits vermieden werden. Die neue AWR bietet dafür eine pragmatische Lösung.

RDA 23.5.1.3 und Anhang M

Beim allgemeinen Kapitel zur Sacherschließung sowie im Anhang M gab es bereits Erläuterungen, die das Verhältnis dieser RDA-Stellen zur verbalen Sacherschließung nach RSWK klar machen sollten. Diese wurden jetzt noch erweitert, nachdem auch RDA hier etwas ausgebaut worden war. So gibt es jetzt im Anhang M auch Beziehungskennzeichnungen, mit denen man ausdrücken kann, dass eine Person, Familie oder Körperschaft das Thema eines Werks ist. Dass ein Sachbegriff (Sachschlagwort) das Thema eines Werks ist, bleibt jedoch weiterhin außerhalb des Horizonts von RDA (wie es ja in RDA auch keine Regeln für die Erfassung von Sachbegriffen gibt). Die neue Fassung der Erläuterung bei 23.5.1.3 lautet:

"Wenn eine Institution Sacherschließung nach RSWK betreibt, wird die Tatsache, dass ein Werk, eine Person, Familie oder Körperschaft Thema eines Werkes ist, mit den entsprechenden Schlagwörtern in den Kategorien für Schlagwörter ausgedrückt; der Anhang M wird nicht verwendet. In der Formalerschließung der selbigen Institution kann Anhang M verwendet werden, soweit er sich auf die WEMI-Entitäten bezieht (Anhang M.2.2-M.2.5)."

Anhang I.2.2

Hier gibt es seit kurzem recht eigenartige Untergliederungen: Sowohl bei "Angeklagter/Beklagter" als auch bei "Berufungsbeklagter/Revisionsbeklagter" und "Berufungskläger/Revisionskläger" wurden jeweils speziellere Beziehungskennzeichnungen ergänzt, die nach der Entität differenziert sind (also z.B. "Angeklagte/Beklagte Körperschaft" und "Angeklagte/Beklagte Person"). Das ist auch deshalb merkwürdig, weil ja Beziehungskennzeichnungen im Normalfall in gleicher Weise für Personen, Familien und Körperschaften gelten - warum sollte man hier nun plötzlich differenzieren? Eine neue Erläuterung legt fest, dass wir die untergeordneten Beziehungskennzeichnungen in diesen Fällen grundsätzlich nicht verwenden.

Ausblick

Das nächste Update erscheint im Dezember. Anders als ich ursprünglich gehofft hatte, werden wir dort aber keine Änderungen an den D-A-CH oder Korrekturen bei der Übersetzung einbringen können. Letzteres gilt mit einer Ausnahme: Im August wurde eine unglückliche Änderung im Anhang I.2.2 durchgeführt (der "Sponsor" wurde in "Träger" umbenannt); diese dürfen wir im Dezember rückgängig machen. Ansonsten werden wir nun aber für einen längeren Zeitraum mit dem jetzigen Stand des Toolkits leben müssen - nämlich, bis das "neue" RDA erschienen ist und wir soweit sind, dass wir tatsächlich darauf umsteigen können.

Heidrun Wiesenmüller

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