Toolkit-Release August 2017 (Teil 3)

Wie angekündigt, werde ich mich in diesem dritten Blog-Beitrag zum aktuellen Toolkit-Release mit den eigentlichen Änderungen im Regelwerk beschäftigen. Die D-A-CH-Änderungen hatte ich schon im ersten Teil besprochen, die systematischen Änderungen im Regelwerk (z.B. Einführung des Begriffs "Akteur") sowie Veränderungen bei den Tabellen innerhalb der Regelwerksstellen im zweiten Teil. Die Basis des jetzigen Blog-Beitrags ist die Zusammenstellung der Änderungen für das August-Release, die die DNB dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat. Das Dokument ist 116 Seiten (!) stark - und dies, obwohl hier (nachvollziehbarerweise) weder die systematischen Änderungen aufgelistet sind noch die zahlreichen Erweiterungen im Glossar. Dessen Umfang ist enorm angewachsen, weil nunmehr auch sämtliche Beziehungskennzeichnungen aufgeführt sind. Die eigentlichen Regelwerksänderungen ergeben sich einerseits aus den akzeptierten Proposals von 2016, andererseits aus der Nachführung der Fast tracks vom August 2016, Oktober 2016, Februar 2017 und April 2017. Die unterschiedlichen Quellen der Änderungen werden im Übersichtsdokument nicht unterschieden, und ich werde der Einfachheit halber hier ebenfalls darauf verzichten. Wie immer, kann ich außerdem im Folgenden nicht jede Änderung besprechen, sondern muss eine Auswahl treffen.

RDA 1.8.1

Diese Regelwerksstelle, in der es um das normierte Erfassen von Zahlen in bestimmten Elementen geht, hatte ich schon im ersten Blog-Beitrag kurz erwähnt - hier nun nochmal im Zusammenhang. Die relevanten Änderungen beziehen sich auf Alte Drucke. Bisher gab es eine Alternative, die besagte, dass bei Alten Drucken Zahlen und Zahlwörter nicht normiert, sondern vorlagegemäß übertragen werden. Aus dieser Alternative wurde nun eine Ausnahme gemacht, d.h. das genaue Übertragen ist in diesen Fällen jetzt nicht mehr nur eine Option, sondern zwingend vorgeschrieben. Außerdem gibt es eine neue optionale Ergänzung, derzufolge man zusätzlich zum genauen Übertragen von Zahlen diese auch noch in der von der Katalogisierungsagentur bevorzugten Form angeben kann (in eckigen Klammern). Wer das alles nochmal genauer nachlesen möchte, sollte sich das zugehörige Proposal ansehen (RSC/RareWG/2).

RDA 1.10.3

Auf unsere Anregung hin (RSC/Europe/3) wurde die Stelle zu Zitaten in Anmerkungen überarbeitet. Mit diesen kann nun etwas flexibler umgegangen werden. Anführungszeichen sind nur dann zu setzen, wenn man sie wirklich braucht. Wie die Beispiele zeigen, kann man sie weglassen, wenn schon eine einleitende Wendung klar macht, dass danach ein Zitat kommt. Man ist jetzt auch frei dabei, wie man die Quelle angibt (bisher legte die Formulierung nahe, dass die Quelle immer hinter dem Zitat stehen müsste). Handelt es sich bei der Quelle um die bevorzugte Informationsquelle, kann man die Angabe auch weglassen.

RDA 1.12

Dies ist eine völlig neue und ganz interessante Regelwerksstelle. Sie ermöglicht es, die in RDA enthaltenen Regelungen für Alte Drucke grundsätzlich auch für andere besondere Bestände anzuwenden:

"RDA enthält Bestimmungen für detailliertere Beschreibungen für alte Drucke. Wenden Sie diese Bestimmungen teilweise oder vollständig auch für jede Ressource an, die auf Grund von Festlegungen einer Agentur eine detailliertere Beschreibung erfordern. Diese Festlegung kann aus jedem Grund getroffen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Alter, Seltenheit, Fragilität oder dem Wert als Teil einer Sammlung."

RDA 3.4

Wie schon im letzten Blog-Beitrag erwähnt, wurden beim Umfang verschiedene spezielle Begriffslisten zu einer einzigen bei RDA 3.4.1.4 zusammengeführt, wodurch sich zahlreiche Änderungen im ganzen Bereich ergeben.

RDA 3.9

Der Bereich "Entstehungsmethode" wurde umstrukturiert. Bisher gab es eigene Regelwerksstellen für die Enstehungsmethode von Handschriften (RDA 3.9.2) und taktilen Ressourcen (RDA 3.9.3). Dies wurde jetzt alles mit bei RDA 3.9.1.3 integriert (der Punkt zu den Handschriften wird dort nun als Ausnahme geführt).

RDA 3.10

Ganz ähnlich wurde mit dem Element "Kopiengeneration" verfahren. Auch hier wurden spezifische Regelwerksstellen, z.B. für die Kopiengeneration von Mikroformen oder Filmen, gestrichen, und es wurde stattdessen alles bei der Grundstelle zusammengeführt.

RDA 3.12

Das bisherige "Buchformat" wurde in "bibliografisches Format" umgetauft (vgl. RSC/RareWG/4). Ich bin damit nicht so ganz glücklich, weil man dabei auch leicht an ein bibliografisches Datenformat wie MARC denken könnte... aber nun gut, so sei es. Gemeint ist jedenfalls wie bisher etwas wie Folio oder Oktav. Nachdem auch einige Beispiele ergänzt wurden, kann evtl. die bestehende D-A-CH-Erläuterung gestrichen werden.

RDA 3.15

Der Verkleinerungsfaktor ist jetzt anders aufgezogen. Bisher war in diesem Element etwas anzugeben wie "normale Verkleinerung" oder "starke Verkleinerung". Jetzt soll man stattdessen ein Zahlenverhältnis (z.B. 24:1) erfassen. Eine verbale Angabe wie "normale Verkleinerung" kann man aber immer noch machen, und zwar in einem neuen Element namens "Bezeichnung eines Verkleinerungsfaktors" (RDA 3.15.1.5).

RDA 3.19.3.3

Vom Wegfall der normierten Liste für das Kodierungsformat hatte ich bereits berichtet. Wir verwenden diese jedoch weiter, nunmehr als AH-025.

RDA 3.19.6

Für die Regionalcodes gibt es jetzt eine feste Liste in RDA 3.19.6.3 sowie ein neues Element "Details zum Regionalcode" (RDA 3.19.6.4). Näheres dazu findet man im Proposal RSC/ALA/1.

RDA 3.19.8

Der Bereich "Digitale Darstellung von kartografischem Inhalt" wurde umstrukturiert. Es können dieselben Informationen erfasst werden wie bisher, doch wurde der Aspekt "Datentyp" (gemeint ist so etwas wie "Raster" oder "Velktor") nun in ein eigenes Element "Kartografischer Datentyp" (RDA 3.19.8.5) ausgelagert.

RDA 3.21.2.9

Hier gab es bisher eine Spezialstelle für Alte Drucke bei der Anmerkung zum Umfang der Manifestation. Diese wurde jetzt gestrichen. Die bisher dort angesiedelten Beispiele und Anweisungen sind an andere Stellen umgezogen (RDA 3.13.1.3, 3.21.2.11, 3.21.3.3). Zum Hintergrund vgl. RSC/RareWG/5.

RDA 5.4

Bei den Vorgaben für die Sprache und Schrift von Werken und Expressionen wurde eine Ausnahme ergänzt für den Fall, dass man in einer Anmerkung ein Zitat erfassen möchte: Dann soll man das Zitat logischerweise in der vorhandenen Sprache und Schrift übernehmen. Eine Alternative dazu ermöglicht die Erfassung einer Version in Umschrift. Die Erfassung eines Zitats in der vorgegebenen Sprache hatten wir bisher in einem D-A-CH dokumentiert, das nun gestrichen werden konnte. Mit Blick auf die neue Alternative zur Ausnahme haben wir festgelegt, dass wir sie anwenden - also bei nichtlateinischer Schrift das Zitat transliterieren. Jedoch kann zusätzliche eine weitere Anmerkung mit der originalschriftlichen Form des Zitats erfasst werden.

RDA 6.2.3.3

Die Regel zum Erfassen von abweichenden Werktiteln wurde deutlich verschlankt, obwohl sich inhaltlich eigentlich nichts geändert hat. Der zentrale Satz heißt jetzt: "Erfassen Sie einen abweichenden Titel eines Werks, der für die Identifizierung oder den Zugang als wichtig angesehen wird, unter Anwendung der Grundregeln unter 6.2.1 RDA." Gleichzeitig ist die bisherige Ausnahme entfallen, derzufolge ein in einer Manifestation aufgefundener Titel nur dann als abweichender Werktitel erfasst werden soll, wenn er entweder deutlich vom bevorzugten Werktitel abweicht oder anzunehmen ist, dass danach gesucht werden könnte. Beides wird ja durch die Ergänzung der blau gesetzten Formulierung ausreichend abgedeckt. Gestrichen wurden außerdem nähere Hinweise dazu, was als abweichender Titel erfasst werden soll. Diese waren wohl redundant zu den nachfolgenden Regelwerksstellen, in denen die verschiedenen Arten von abweichenden Werktiteln behandelt werden.

Entsprechende Änderungen wurden bei RDA 6.14.3.3 (Abweichender Titel eines Musikwerks), 6.19.3.3 (Abweichender Titel eines juristischen Werks), 6.23.3.3 (Abweichender Titel eines religiösen Werks) und 6.26.3.3 (Abweichender Titel einer offiziellen Verlautbarung) vorgenommen.

Ganz ähnliche Änderungen findet man außerdem bei RDA 9.2.3.3 (Abweichender Name einer Person), 10.2.3.3 (Abweichender Name einer Familie), 11.2.3.3 (Abweichender Name einer Körperschaft) und 16.2.3.3 (Abweichender Name eines Geografikums).

RDA 6.15

Der Bereich zur Besetzung von musikalischen Werken wurde grundlegend neu strukturiert. Es wurden Inhalte verschoben, Regelwerksstellen gestrichen und neue eingeführt. Inhaltlich hat sich m.W. allerdings nichts verändert - nur stehen eben viele Dinge jetzt an einem anderen Platz. Wer mit Musikalien zu tun hat, kommt nicht darum herum, sich diese Änderungen genauer anzusehen. Nähere Infos findet man in RSC/MusicWG/3.

RDA 6.21 und 6.29.1.3

Auf ein Proposal der ALA (RSC/ALA/2) gehen verschiedene Änderungen und Ergänzungen im Bereich 6.21 und 6.29 zurück, also bei den juristischen Werken. Im Kern des Proposals ging es um eine Regelung für die normierten Sucheinstiege bei Gesetzen, die für mehrere Gebietskörperschaften gelten - dies ist die Regelung, die sich jetzt in 6.29.1.3 findet. Zu den Änderungen, die im Zusammenhang damit stehen, gehört die Einführung eines neuen Typs von unterscheidendem Merkmal bei juristischen Werken, nämlich "Geregelte Gebietskörperschaft" (RDA 6.21.1.4).

RDA 6.27.1.6

Eine der interessantesten Änderungen betrifft Ressourcen, bei denen das kommentierte Werk und der Kommentar zusammen veröffentlicht sind. RDA betrachtet dies nun - was eigentlich auch logisch ist - als eine Zusammenstellung mehrerer Werke. Es gibt jedoch neue Alternativen, welche die Beibehaltung der bisherigen Praxis ermöglichen - also die Katalogisierung entweder als Ausgabe des Kommentars oder als Ausgabe des Originalwerks (je nach der Präsentation der Ressource). Dies geht auf ein Proposal der LC zurück (RSC/LC/1).

Wir haben in den zugehörigen D-A-CHs festgelegt, dass wir die neuen Alternativen anwenden. Normalerweise wird sich also bei der Katalogisierung kein Unterschied zu bisher ergeben, sofern die Ressource entweder als Ausgabe des Originalwerks oder als Ausgabe des Kommentars präsentiert wird und "es nicht als wichtig angesehen wird, den Kommentar usw. und das zuvor existierende Werk als Zusammenstellung zu identifizieren". Letzteres eröffnet freilich auch die Möglichkeit, es gemäß dem eigenen Cataloger's judgment eben doch als wichtig zu erachten, beide Werke (Originalwerk und Kommentar) in Form einer Zusammenstellung zu identifizieren. Ich halte dies jedoch normalerweise nicht für empfehlenswert - man kommt dabei nur in Schwierigkeiten (insbesondere bei der Bestimmung des Werktitels für das Zusammenstellungswerk) und würde m.E. auch den Benutzern keinen Gefallen tun. Nichtsdestoweniger bin ich gespannt, ob sich hier künftig neue Konflikte auftun werden, wenn z.B. Katalogisierer A eine Ressource als Ausgabe des Kommentars beschrieben hat, aber Katalogisiererin B dieselbe Ressource als Zusammenstellung von Originalwerk und Kommentar erfassen möchte.

RDA 6.28

Auch in diesem Bereich gab es verschiedene Umstrukturierungen, welche von der RSC Music Working Group vorgeschlagen und als "Konsolidierung" charakterisiert wurden. Die Zusammenfassung des zugehörigen Proposals (RSC/MusicWG/4) lautete: "The proposal condenses RDA 6.28.1.9–6.28.1.10 into a single instruction for making additions to authorized access points representing musical works."

RDA 7.11

Diese Regelwerksstelle hat einen neuen Titel bekommen. Früher hieß sie "Aufzeichnungsort und Aufzeichnungsdatum", jetzt heißt sie "Informationen zur Aufzeichnung". Man kann aber weiterhin Aufzeichnungsort und Aufzeichnungsdatum erfassen. Erfreulicherweise wurden bei der Gelegenheit die Beispiele beim Aufzeichnungsdatum an deutschen Usus angepasst (bisher "2002 September 13", jetzt "13. September 2002"). Neu hinzugekommen ist das Element RDA 7.11.4 (Anmerkung zur Aufzeichnung).

RDA 7.15

Über die Änderungen beim illustrierenden Inhalt hatte ich schon mehrfach berichtet. Hier nochmal in der Zusammenfassung: Die bisherige Alternative (die Verwendung von anderen Begriffen anstelle oder zusätzlich zu "Illustration(en)") wurde in der Neufassung in die Grundregel integriert - für die Katalogisierung ändert sich dadurch jedoch nichts. Neu ist aber, dass man - wenn die Begriffe aus der Liste im Regelwerk nicht ausreichen - nach Belieben andere Termini verwenden kann. In der Liste sind "Notenbeispiel" und "Diagramm" entfallen. Sie stehen aber weiterhin im Regelwerk, nämlich als Beispiele für die Verwendung selbstgewählter Termini.

Für die 2. Auflage des Lehrbuchs "Basiswissen RDA" haben wir die Erklärung folgendermaßen formuliert (inkl. einem neuen blauen Kasten):

"Illustration(en)" ist ein übergreifender Begriff, der für alle Arten von illustrierendem Inhalt verwendet wird. Anstelle davon oder zusätzlich dazu kann man jedoch auch einen oder mehrere präzise Begriffe verwenden (5-29). Einige wichtige sind in einer festen Liste zusammengestellt, darunter "Karte(n)", "Plan" bzw. "Pläne" (z.B. Bauplan, technische Zeichnung) und "genealogische Tafel(n)", d. h. Stammbäume. "Porträt(s)" gibt es u.a. in vielen Festschriften, wie z.B. in Abb. 46 (S. 224). Der Begriff kann aber auch für Gruppenporträts benutzt werden. "Fotografie(n)" wird nur für echte Fotoabzüge (z.B. in einem Fotoalbum) verwendet, nicht jedoch für Reproduktionen von Fotos, wie man sie in vielen Büchern findet (RDA 7.15.1.3 D-A-CH).

Findet man in der festen Liste keinen geeigneten Begriff, so kann man auch einen selbstgewählten verwenden. Nützlich sind insbesondere "Notenbeispiel(e)" (bei Abdruck einzelner Notenzeilen innerhalb des Texts) und "Diagramm(e)" (für alle Arten von Diagrammen; "Graph(en)" wird grundsätzlich nicht benutzt). Wörter wie "Abbildung(en)" oder "Zeichnung(en)" sollten Sie hier nicht verwenden - schreiben Sie stattdessen einfach "Illustration(en)".

RDA 7.19

Das Bildformat wurde neu aufgezogen. Die Änderungen sind vom Prinzip her ganz ähnlich wie bei RDA 3.15 (Verkleinerungsfaktor). Bisher war in diesem Element entweder "Breitbild" "Vollbild" oder "gemischt" anzugeben; eine Angabe als Zahlenverhältnis (z.B. 24:1) konnte dahinter in Klammern erfasst werden. Jetzt gilt ein solches Zahlenverhältnis als das eigentliche Bildformat (RDA 7.19.1.3). Eine verbale Angabe man aber immer noch machen, und zwar in einem neuen Element namens "Bezeichnung des Bildformats" (RDA 7.19.1.4) mit der Auswahl "Breitbild", "Vollbild" oder "gemischt".

Evtl. brauchen wir dafür aber noch ein D-A-CH, in dem steht, wie diese Informationen zu kombinieren sind.

RDA 7.25

Auch im Bereich Maßstab gab es verschiedene Änderungen, die sich die Kartenspezialisten ansehen sollten. U.a. wurde ein eigenes Element "Maßstabsbezeichnung" (RDA 7.25.6) eingeführt, mit einer nach meinem Eindruck etwas kuriosen Definition: "Eine allgemeine Bezeichnung für das Fehlen eines Verhältnisses der Abmessungen des Inhalts eines Bildes oder einer drei-dimensionalen Form zu den Abmessungen der Sache, das es/sie repräsentiert." Die "Maßstabsbezeichnung" drückt also gerade das Gegenteil aus - nämlich, dass es keinen gibt. Man kann beispielsweise "nicht maßstabsgetreu" oder "unterschiedliche Maßstäbe" erfassen (in letzterem Fall könnte man alternativ auch alle Maßstäbe separat angeben).

RDA 24.1.3

Bei dieser Terminologiestelle wurde zusätzlich zu "In Beziehung stehendes Werk", "In Beziehung stehende Expression", "In Beziehung stehende Manifestation" und "In Beziehung stehendes Exemplar" noch ein übergreifender Begriff "In Beziehung stehende Entität" ergänzt. Ich bin mir gerade nicht sicher, ob dies auch in unserer AH-018 als mögliche Beziehungskennzeichnung ergänzt werden soll - m.E. wäre das durchaus sinnvoll. Dann hätte man sozusagen eine "Ausweich-Beziehungskennzeichnung", falls es schwer fällt, sich auf eine der WEMI-Ebenen festzulegen.

Ganz ähnlich wurde bei RDA 29.1.3 ein übergreifender Begriff "In Beziehung stehender Akteur" ergänzt.

Anhang A.40

Bei den Regeln zur Groß- und Kleinschreibung im Französischen gab es verschiedene Präzisierungen und Ergänzungen (z.B. Namen von Gebäuden und geografischen Einheiten, Regionen usw.; Namen von Feiertagen).

Anhang M

Der noch vergleichsweise junge Anhang M mit Beziehungskennzeichnungen zur Sacherschließung wurde weiter ausgebaut. Es gibt jetzt auch Beziehungskennzeichnungen für Personen, Familien und Körperschaften als Thema eines Werks.

Ich sehe für diese Ergänzungen allerdings derzeit keine praktischen Anwendungsmöglichkeiten. Bibliotheken, die "normale" verbale Sacherschließung machen, verlinken z.B. bei einer Biografie einfach weiterhin den GND-Datensatz in einem Schlagwortfeld. Daraus ergibt sich automatisch, dass die Person ein Thema ist; die neue Beziehungskennzeichnung "Beschreibung von (Person)" ist also unnötig. In unseren Datenformate gibt es bisher m.W. auch gar keine Möglichkeit, solche Beziehungskennzeichnungen zu erfassen - anders als bei denjenigen Beziehungskennzeichnungen aus Anhang M, die sich auf die WEMI-Entitäten beziehen. Beispielsweise wird für "Rezension von" aus Anhang M dasselbe Feld verwendet, das in der Formalerschließung auch für die Beziehungen zu Werken gemäß Anhang J (z.B. "Adaption von") benutzt wird.

Das bestehende D-A-CH muss sicher noch angepasst werden. Wie es genau aussehen soll, besprechen wir in der nächsten Telko der Fachgruppe Erschließung.

Uff, und damit habe ich - und Sie - den Durchgang durch die Neuerungen des August-Updates geschafft!

Heidrun Wiesenmüller

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