Drei Minuten RDA: Beziehungskennzeichnungen (Anhang I)

Ich bin gefragt worden, ob ich nicht mal was zu den Beziehungskennzeichnungen in Anhang I bloggen könnte - das kann ich gerne tun. Insgesamt kommen die Beziehungskennzeichnungen bei Katalogisiererinnen und Katalogisierern recht gut an, wie ich aus meinen Fokusgruppengesprächen weiß. Eine Kollegin sagte jüngst: "Es macht richtig Spaß, sich eine Beziehungskennzeichnung auszusuchen!" Es gibt allerdings auch einige ziemlich fiese Fallstricke in diesem Bereich. Aber fangen wir von vorne an: Wo findet man eigentlich die benötigten Informationen im Toolkit?

D-A-CH zu RDA 18.5.1.3 (erste Hälfte)
D-A-CH zu RDA 18.5.1.3 (zweite Hälfte)
D-A-CH zu RDA 18.5.1.3, Screenshot aus dem RDA Toolkit (www.rdatoolkit.org), verwendet mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association und CILIP)

Allgemeine Regeln

Relevant sind zwei Stellen: Zum einen natürlich der Anhang I mit der Auflistung der Beziehungskennzeichnungen und ihren Definitionen. Zum anderen aber auch eine Stelle im Kapitel 18: Bei RDA 18.5 finden sich die Definition und die allgemeinen Regeln zum Element "Beziehungskennzeichnung". Bei RDA 18.5.1.3 (Erfassen von Beziehungskennzeichnungen) gibt es ein ausführliches D-A-CH, das ich weiter oben in voller Länge und Schönheit abgebildet habe. Dort finden sich die grundsätzlichen Regeln für die Anwendung im deutschsprachigen Raum.

Unter Nr. 1 haben wir u.a. den Hinweis, dass man keine eigenen Beziehungskennzeichnungen erfinden darf und dass man - wenn man nichts Passendes findet - stattdessen den Namen des Elements als Beziehungskennzeichnung verwendet (also z.B. "Mitwirkender"). Letzteres wäre unnötig, wenn wir ein vernünftiges Datenformat hätten, in dem man schon anhand des verwendeten Felds sehen könnte, ob es sich um einen geistigen Schöpfer, einen Mitwirkenden etc. handelt. Dies ist leider nicht so, und in vielen Fällen macht wirklich nur die verwendete Beziehungskennzeichnung klar, auf welcher WEMI-Ebene wir uns befinden - deshalb diese Regelung, die übrigens auch die Amerikaner praktizieren. (Wen's interessiert: Die PCC-Praxis kann man in diesem Training Manual nachlesen). Allerdings kann man, wenn es keine passende Beziehungskennzeichnung im Anhang I gibt, auch einfach ganz darauf verzichten - schließlich ist RDA 18.5 kein Zusatzelement, folglich also nicht verpflichtend.

In Anhang I gibt es einige Beziehungskennzeichnungen "doppelt" an unterschiedlichen Stellen, z.B. "Kartograf" unter I.2.1 und "Kartograf (Expression)" unter I.3.1. Ersteres ist eine Beziehungskennzeichnung für einen geistigen Schöpfer; man würde sie also verwenden, wenn man die Landkarte selbst katalogisiert. Letzteres ist hingegen eine Beziehungskennzeichnung für einen Mitwirkenden. Sie käme z.B. zum Einsatz, wenn man ein Buch katalogisiert, das neben dem Text auch einige Karten enthält. Für die Person, die diese Karten erstellt hat, wäre die Beziehungskennzeichnung "Kartograf (Expression)" korrekt. Wir haben uns jedoch in der AG RDA darauf geeinigt, auf derarte feinsinnige Unterscheidungen zu verzichten, und lassen deshalb die Angabe der WEMI-Ebene in Klammern grundsätzlich weg (auch dies steht unter Nr. 1). Wir verwenden die Beziehungskennzeichnungen also "unconstrained", d.h. unabhängig von der WEMI-Ebene. Die Argumentation war, dass diese Angabe für BenutzerInnen unverständlich und irritierend wäre. Allerdings geht dann leider in diesen Fällen die datentechnische Unterscheidung zwischen den WEMI-Ebenen verloren.

Unter Punkt 2 haben wir festgelegt, dass mehrere Beziehungskennzeichnungen, die zur selben Person, Familie oder Körperschaft gehören, in einer bestimmten Reihenfolge angegeben werden - und zwar nach der bibliografischen "Wichtigkeit". Unter Punkt 3 ist geregelt, dass man bei mehreren, hierarchisch gegliederten Beziehungskennzeichnungen immer die spezifischste verwendet.

Punkt 4 macht klar, dass man dieselbe Beziehungskennzeichnung für alle Entitäten der Gruppe 2 verwendet - man kann also nicht z.B. bei einem Mann "Verfasser" und bei einer Frau "Verfasserin" schreiben. Der Hintergrund dafür ist primär ein technischer: Die Beziehungskennzeichnungen werden in Form von MARC relator codes ausgetauscht (dazu weiter unten noch etwas mehr), und diese gibt es immer nur einmal für die jeweilige Funktion (z.B. "aut" für "author"), unabhängig vom Geschlecht. Aber auch praktische Gründe sprechen dafür, hier keine Unterscheidung zu machen: Denn bei Namen aus fremden Kulturkreisen weiß man ja oft gar nicht, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt. Und bekanntlich gibt es auch Personen, die sich nicht in das binäre Geschlechter-Schema einordnen lassen bzw. lassen wollen.

Etwas unglücklich ist, dass die an dieser Stelle verlinkte Arbeitshilfe AH-017 die deutschsprachigen Beziehungskennzeichnungen derzeit nur im generischen Maskulinum angibt. Dies bedeutet aber keineswegs, dass das generische Maskulin verpflichtend vorgegeben wäre. Die AG RDA hat vielmehr im März 2014 beschlossen, dass es "jeder Institution bzw. jedem Verbund freigestellt [bleibt], ob die Beziehungskennzeichnungen als generisches Maskulinum oder in einer geschlechtsneutralen Form (z.B. "Herausgeber/-in") angezeigt werden." (vgl. Protokoll, S. 16). Das generische Maskulin wird derzeit u.a. im hbz-Verbund, im BVB und bei der DNB verwendet. Hingegen wird u.a. im GBV, SWB und OBV gegendert, wie es so schön auf Neudeutsch heißt - und zwar in der Form "HerausgeberIn" etc. 

Auf Punkt 5 komme ich weiter unten noch zurück.

Die Wahl der richtigen Beziehungskennzeichnung

Die Liste der zur Verfügung stehenden Beziehungskennzeichnungen inkl. einer Definition findet sich im Anhang I von RDA. Dort gibt es auch eine Reihe von D-A-CHs zu einzelnen Beziehungskennzeichnungen (derzeit zu Drehbuchautor, Filmemacher, Komponist, Künstler, Verfasser, Zusammenstellender, Begründer, Regisseur, Erzähler und Herausgeber).

In der Praxis ist ein großes Problem, dass man in den Katalogisierungssystemen nur die Liste der Bezeichnungen sieht - aber in der Regel nicht auch die Position des Begriffs innerhalb von Anhang I sowie seine Definition. Das verführt dazu, einfach einen Begriff zu nehmen, der passend zu sein scheint, ohne zu prüfen, ob er in diesem Fall wirklich verwendet werden kann. Zu beachten sind dabei immer zwei Aspekte:

  1. Befindet sich die Beziehungskennzeichnung auf der richtigen WEMI-Ebene für den mir vorliegenden Fall?
  2. Passt die Definition der Beziehungskennzeichnung (bzw. ein ggf. vorhandenes D-A-CH) auf den mir vorliegenden Fall?

Ein Beispiel für den zweiten Punkt war bis vor einiger Zeit die Beziehungskennzeichnung "Sprecher" als Übersetzung des englischen "speaker". Schaute man nur auf das Wort, so musste man annehmen, dass dies die richtige Beziehungskennzeichnung z.B. für den Sprecher eines Hörbuchs wäre. Die Definition zeigt jedoch, dass es hier nicht um jemanden geht, der etwas vorliest, sondern um jemanden, der einen Vortrag o.ä. hält: "Ein Ausführender, der an einer Expression eines Werks durch das Sprechen von Worten, wie z.B. durch einen Vortrag, eine Rede o.ä. mitwirkt." Mittlerweile wurde die Übersetzung der Beziehungskennzeichnung in "Redner" geändert, sodass dieses Problem gelöst sein sollte.

Für den Sprecher eines Hörbuchs verwenden wir die Beziehungskennzeichnung "Erzähler". Anfangs passte dessen Definition auch nicht perfekt, weshalb wir ein D-A-CH dazu geschrieben haben ("Die Beziehungskennzeichnung "Erzähler" wird auch für den Sprecher eines Hörbuchs (d.h. die Person, die einen Roman o.Ä. vorliest) verwendet"). Ich sehe aber gerade, dass die Definition vor einiger Zeit leicht geändert worden ist, sodass sie jetzt eigentlich ganz gut auch auf diesen Fall passt: "Ein Ausführender, der an einer Expression eines Werks mitwirkt, indem er sie laut liest oder eine Handlung, ein Geschehnis, einen Ereignisablauf usw. schildert." Das D-A-CH könnten wir also jetzt wohl wieder streichen.

Das Problem der richtigen WEMI-Ebene kommt in der Praxis häufiger vor. Da es in unseren Erfassungssystemen leider nicht für jedes Beziehungselement ein eigenes Feld gibt (z.B. eins für geistige Schöpfer, eins für sonstige Personen etc., die mit dem Werk in Verbindung stehen, eins für Mitwirkende), sind in den Auswahllisten der Katalogisierungssysteme zwangsläufig Beziehungskennzeichnungen hinterlegt, die zu verschiedenen Arten von Beziehungen gehören. Umso mehr muss man aufpassen, dass man keine erwischt, die zur falschen Ebene gehört.

Ich nehme als Beispiel wieder meinen eigenen Verbund, den SWB. Seit dem RDA-Umstieg gibt es dort nur noch zwei Personenfelder (weil es auch im Transportformat MARC nur zwei Personenfelder gibt): In Feld 3000 kommt der erste geistige Schöpfer, alles andere kommt in Feld 3010. In diesem Feld können also (mit Ausnahme des Exemplars) sämtliche WEMI-Ebenen vorkommen, z.B. ein weiterer geistiger Schöpfer (Werk), ein Mitwirkender (Expression) oder ein Verlag (Manifestation). Folglich müssen auch die möglichen Beziehungskennzeichnungen zu allen diesen Arten von Beziehungen in der Auswahlliste hinterlegt sein. Erfreulicherweise wird zumindest hinter dem Begriff angezeigt, zu welcher WEMI-Ebene bzw. zu welchen WEMI-Ebenen (bei Fällen wie "Kartograf") die fragliche Beziehungskennzeichnung gehört (siehe Screenshot). Ob das in anderen Systemen, z.B. in Aleph, auch so ist, weiß ich leider nicht.

Ausschnitt aus der Auswahlliste der Beziehungskennzeichnungen in Feld 3010 des SWB
Ausschnitt aus der Auswahlliste der Beziehungskennzeichnungen in Feld 3010 des SWB

Künstler, Fotograf und Illustrator

In der Praxis muss man zunächst überlegen, in welchem Beziehungselement - und damit, auf welcher WEMI-Ebene - man sich befindet. Hat man etwa eine Alice-in-Wonderland-Ausgabe mit den wunderbaren Zeichnungen von Arthur Rackham vor sich, so scheint es auf den ersten Blick naheliegend, für Rackham die Beziehungskennzeichnung "Künstler" zu verwenden. Doch das geht nicht, denn "Künstler" ist eine Beziehungskennzeichnung für geistige Schöpfer. Man sieht das an der Position innerhalb des Anhangs I (unter I.2.1) und z.B. im SWB auch in der Auswahlliste an der Angabe "Werk" hinter der Beziehungskennzeichnung. Rackham ist in unserem Fall aber nur ein Mitwirkender, der das textuelle Werk von Lewis Carroll illustriert hat. Die einzig mögliche Beziehungskennzeichnung ist deshalb "Illustrator". Diese Beziehungskennzeichnung steht im Anhang I an der richtigen Stelle (unter I.3.1) und ist im SWB mit "Expression" markiert.

Dasselbe gilt für "Fotograf": Auch dies ist eine Beziehungskennzeichnung für geistige Schöpfer. Sie kann deshalb nicht für einen Fotografen verwendet werden, der nur als Mitwirkender Fotografien zu einem textuellen Werk beigesteuert hat - das wäre dann wieder "Illustrator". Hat man hingegen einen Bildband vorliegen, so verwendet man für die Person(en), die die Bilder beigesteuert hat bzw. haben, je nach Sachverhalt "Künstler" oder "Fotograf" - denn hier handelt es sich ja wirklich um geistige Schöpfer. Die Beziehungskennzeichnung "Illustrator" wäre folglich fehl am Platz.

Achtung, der Absatz zum Fotografen ist - wie ich gerade gelernt habe - nicht mehr auf dem aktuellen Stand! Seit April 2016 gibt es "Fotograf" auch auf der Expressionsebene. Siehe dazu unten die Kommentare Nr. 6 und Nr. 7.

Herausgeber, Redakteur, Zusammenstellender

Große Schwierigkeiten machen auch die Beziehungskennzeichnungen "Herausgeber" und "Zusammenstellender". Sehr häufig sieht man in Titeldatensätzen Personen als Zusammenstellende bezeichnet, die nichts anderes sind als Herausgeber einer Zusammenstellung. Ich habe dazu vor einiger Zeit schon einen eigenen Blog-Beitrag geschrieben. Trotz der terminologischen Nähe von "Zusammenstellung" und "Zusammenstellender", und obwohl "zusammengestellt von" häufig in den Verantwortlichkeitsaufgaben auftaucht, darf man die Beziehungskennzeichnung in diesen Fällen nicht verwenden. Zum einen liegt sie wieder auf der falschen WEMI-Ebene: Es ist eine Beziehungskennzeichnung für einen geistigen Schöpfer, nicht für einen Mitwirkenden. Zum anderen passt auch die Definition in I.2.1 nicht:

"Zusammenstellender Eine Person, eine Familie oder eine Körperschaft, die durch Selektieren, Gliedern, Zusammentragen und Editieren von Daten und Informationen usw. für die Schaffung eines neuen Werks (z. B. eine Bibliografie, ein Verzeichnis) verantwortlich ist. Für einen Zusammenstellenden als Mitwirkenden siehe Herausgeber unter I.3.1."

Um es noch deutlicher zu machen, gibt es noch ein D-A-CH dazu: "Die Beziehungskennzeichnung "Zusammenstellender" wird beispielsweise für Personen verwendet, die eine Bibliographie, ein Wörterbuch, einen Katalog o.Ä. zusammengestellt haben, sofern sich ihre Leistung nicht nur auf eine herausgeberische Tätigkeit beschränkt." Die korrekte Beziehungskennzeichnung für Herausgeber von Zusammenstellungen ist also ein schlichtes "Herausgeber".

Jüngst ist mir in einem Gespräch der Verdacht gekommen, dass die übermäßige Verwendung von "Zusammenstellender" vielleicht auch der verzweifelte Versuch sein könnte, einen Ersatz für den aus RAK bekannten "Redakteur" zu finden. Dieser wird offenbar von vielen Kolleginnen und Kollegen schmerzlich vermisst. Vgl. dazu auch das folgende Beispiel aus dem SWB (das jetzt hoffentlich sogleich korrigiert werden wird).

Fälschliche Verwendung von "Zusammenstellender" für eine Redakteurin
Fälschliche Verwendung von "Zusammenstellender" für eine Redakteurin

Eine eigene Beziehungskennzeichnung für Redakteure gibt es tatsächlich nicht mehr; wir verwenden stattdessen auch für sie die Beziehungskennzeichnung "Herausgeber". Auch das steht natürlich in einem D-A-CH (bei RDA I.3.1):

"Herausgeber 
Die Beziehungskennzeichnung "Herausgeber" wird auch für Redakteure verwendet sowie für Bearbeiter, sofern diese nicht als geistige Schöpfer zu betrachten sind."

Ich persönlich kann mit dem Verlust von "Redakteur" bestens leben, zumal die Unterscheidung von "Herausgeber" und "Redakteur" (in dieser Bedeutung) eine sehr deutsche Angelegenheit zu sein scheint. Im Englischen hat man schon Mühe, überhaupt ein Wort für einen solchen "Redakteur" zu finden; am nächsten kommt "copy editor". Ein Kollege hat auch mal darauf hingewiesen, dass man in zweisprachigen Ausgaben oft im Deutschen "Herausgeber", im Französischen aber "rédacteur" stehen hat. Zwar kann man schon einen inhaltlichen Unterschied zwischen "Redakteur" und "Herausgeber" sehen, doch wird dies in der Praxis nach meinem Eindruck gar nicht so genau unterschieden: Im einen Buch steht vielleicht "Herausgeber" und im nächsten "Redakteur" - und trotzdem haben die fraglichen Personen in beiden Fällen genau dasselbe gemacht. Insofern war die Vergabe von "[Red.]" und "[Hrsg.]" unter RAK auch etwas zufällig - man hat sich halt an der Formulierung der Vorlage orientiert.

Drehbuchautor und Regisseur

Es gibt einen interessanten Fall, bei dem wir über ein D-A-CH die WEMI-Ebene der Beziehungskennzeichnung geändert haben, nämlich den "Drehbuchautor". Diese Beziehungskennzeichnung steht als Unterbegriff zu "Verfasser" bei den geistigen Schöpfern, dürfte also eigentlich nur verwendet werden, wenn man das Drehbuch selbst katalogisiert. Dann hätte man aber keine spezifische Beziehungskennzeichnung für den viel häufigeren und wichtigeren Fall: Man katalogisiert einen Film und möchte in dieser Titelaufnahme die Beziehung zum in der Ressource angegebenen Drehbuchautor erfassen. Das D-A-CH lautet:

"Drehbuchautor

Verwenden Sie die Beziehungskennzeichnung "Drehbuchautor" (abweichend von ihrer Positionierung in Anhang I) nicht, wenn Sie ein Drehbuch katalogisieren. Verwenden Sie in diesem Fall "Verfasser" für den geistigen Schöpfer. Verwenden Sie "Drehbuchautor" nur dann, wenn Sie einen Film katalogisieren. Die Person ist in diesem Fall nicht geistiger Schöpfer, sondern gehört zu den sonstigen Personen, Familien und Körperschaften, die mit einem Werk in Verbindung stehen."

In der TG Werke haben wir gerade ein Proposal zu diesem Thema verfasst, das für die diesjährige Runde beim RSC eingereicht werden soll. Wenn unser Vorschlag auf der RSC-Sitzung im November angenommen wird, wird die Beziehungskennzeichnung innerhalb des Anhangs I von den Beziehungskennzeichnungen für geistige Schöpfer zu denen für sonstige Personen etc., die mit einem Werk in Verbindung stehen, verschoben. Mal sehen, ob das klappt!

Etwas knifflig ist das Thema "Regisseur", das es gleich an zwei Stellen gibt: Zum einen gibt es "Regisseur" mit drei Unterbegriffen bei den Beziehungskennzeichnungen für sonstige Personen etc., die mit einem Werk in Verbindung stehen (RDA Anhang I.2.2):

Beziehungskennzeichnung "Regisseur" in Anhang I.2.2, Screenshot aus dem RDA Toolkit (www.rdatoolkit.org), verwendet mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association und CILIP)
Beziehungskennzeichnung "Regisseur" in Anhang I.2.2, Screenshot aus dem RDA Toolkit (www.rdatoolkit.org), verwendet mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association und CILIP)

Diese Beziehungskennzeichnung ist, wie man sieht, auf Filme, Fernseh- und Radiosendungen beschränkt. Die Beziehung befindet sich dann zwar auf der Werkebene, aber der Regisseur wird nicht als geistiger Schöpfer angesehen (weil es im Verständnis von RDA bei Filmen o.ä. normalerweise keinen geistigen Schöpfer gibt). Eine weitere Art von Regisseur gibt es bei den Mitwirkenden (RDA Anhang I.3.1), nämlich den "Bühnenregisseur": "Eine Person, eine Familie oder eine Körperschaft, die an der Expression eines Bühnenwerks durch die allgemeine Betreuung und Leitung einer Darbietung mitwirkt." Diese Beziehungskennzeichnung ist also zu verwenden, wenn man die Aufführung eines Theaterstücks katalogisiert. Hier handelt es sich um einen Regisseur auf der Expressions- und nicht auf der Werkebene: Denn ein Theaterregisseur ist ja nicht an sämtlichen Aufführungen des Werks beteiligt, sondern nur an manchen.

Auch bei Hörbüchern ist öfter ein Regisseur angegeben. Diese Funktion ist ebenfalls nicht auf der Ebene des Werks angelegt, sondern gehört zur Expression - der Hörbuchregisseur ist ja nur für eine einzige Expression des Werks verantwortlich. "Regisseur" kann man also nicht verwenden, weil dies auf der Werkebene angesiedelt ist. Bei den Mitwirkenden gibt es jedoch nur den gerade erwähnten "Bühnenregisseur", der hier nicht passt. Man muss also in diesem Fall auf den Namen des Elements ausweichen und "Mitwirkender" als Beziehungskennzeichnung verwenden.

Am liebsten hätte man natürlich für jede Funktion, die einem unterkommt, auch eine passende Beziehungskennzeichnung - hier also beispielsweise "Hörbuchregisseur" oder "Regissseur eines Hörbuchs". Es kommen auch regelmäßig neue Beziehungskennzeichnungen im Regelwerk dazu. Beispielsweise wurde vor kurzem ein Vorschlag aus der deutschsprachigen Community aufgenommen und "Zensor" bei den Mitwirkenden ergänzt. Trotzdem kann man nicht erwarten, dass man immer etwas Geeignetes findet - dafür gibt es einfach zu viele mögliche Rollen. RDA hat auch gar nicht den Anspruch, absolut alles abzudecken. Man muss auch bedenken, dass jede Ergänzung Aufwand in allen Systemen nach sich zieht, weil die Implementierung angepasst werden muss. Deshalb sollte man kritisch prüfen, ob eine neue Beziehungskennzeichnung wirklich nötig ist. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, irgendwo eine wichtige Lücke bei den Beziehungskennzeichnungen entdeckt zu haben, so geben Sie das ruhig an Ihre Vertreter in der AG RDA weiter - vielleicht lässt sich etwas machen.

Zusammenstellungen

Kommen wir noch einmal zurück zu den allgemeinen Vorgaben im D-A-CH zu RDA 18.5.1.3. Den Punkt 5 hatte ich vorhin bewusst zurückgestellt:

"Wenn Sie eine Beziehung zu einer Person, Familie oder Körperschaft erfassen, die nicht mit der Ressource als Ganzes in Verbindung steht, sondern mit einem darin enthaltenen Teil, so verwenden Sie dieselbe Beziehungskennzeichnung aus Anhang I wie für eine Person, Familie oder Körperschaft, die mit der Ressource als Ganzes in Verbindung steht. Dies gilt für alle Beziehungen auf der Ebene des Werks, der Expression und der Manifestation. Beispielsweise wird für den Verfasser eines in der Ressource enthaltenen Aufsatzes die Beziehungskennzeichnung "Verfasser" verwendet oder für den Dirigenten eines in der Ressource enthaltenen Konzertes die Beziehungskennzeichnung "Dirigent"."

Hinter diesem unauffälligen D-A-CH verbirgt sich eine dramatische Abweichung von der "reinen Lehre". Gemäß der Logik von RDA hat nämlich z.B. der Verfasser eines Aufsatzes in einem Aufsatzband keinerlei direkte Beziehung zum Gesamtwerk (der Zusammenstellung). Er hat nur eine Beziehung zu seinem eigenen Aufsatz, bei dem er geistiger Schöpfer ist. Das steht etwas verklausuliert in RDA 19.1.2:

RDA 19.1.2, Screenshot aus dem RDA Toolkit (www.rdatoolkit.org), verwendet mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association und CILIP)
Screenshot aus dem RDA Toolkit (www.rdatoolkit.org), verwendet mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association und CILIP)

Die Beziehung von der Zusammenstellung als Ganzes zu den AutorInnen der darin enthaltenen Aufsätze kann gemäß der Logik von RDA eigentlich nur indirekt hergestellt werden - nämlich, indem man gemäß RDA 25.1 eine Beziehung zwischen dem Zusammenstellungs-Werk und dem Aufsatz-Werk herstellt. Zusätzlich oder alternativ könnte man auch eine Teil/Ganzes-Beziehung auf der Manifestationsebene anlegen.

Leider ist die Umsetzung solcher Beziehungen in den Datenformaten etwas umständlich und die Recherchemöglichkeiten sind nicht immer so gut, wie wir so uns wünschen würden. Deshalb haben wir es zugelassen, dass man direkte Beziehungen zwischen der Zusammenstellung als Ganzes und Personen etc. herstellt, die nur mit einem Teilwerk in Verbindung stehen. Wir haben hier ganz klar eine Abweichung von RDA, die wir aber aus pragmatischen Gründen in Kauf nehmen. Wie im D-A-CH erläutert, verwendet man dann dieselbe Beziehungskennzeichnung, die man hätte, wenn man nur das Teilwerk katalogisieren würde - also z.B. "Verfasser" für den Autor oder die Autorin eines Aufsatzes in einem Sammelband.

Ich hatte von Anfang an befürchtet, dass dies häufig schief gehen würde, und es scheint leider auch so zu sein: Ein typischer Fehler ist, dass das falsche Feld bzw. der falsche Indikator verwendet wird - in Pica Feld 3000 statt 3010, in Aleph 100 etc. statt 100b etc. Damit wird die Zusammenstellung (die ja keinen geistigen Schöpfer hat) fälschlich in ein Verfasserwerk verwandelt. Das ist wirklich ein grober Missgriff, den man unbedingt vermeiden sollte. Der zweite typische Fehler scheint zu sein, dass nicht die richtige Beziehungskennzeichnung verwendet wird - insbesondere stößt man häufig auf "Mitwirkender" statt "Verfasser".

Richtig schön sind diese "nackten" Beziehungen zu Verfassern etc. von Teilwerken natürlich nicht. Im SWB gilt bei Zusammenstellungen von Werken unterschiedlicher Personen etc. mit übergeordnetem Titel die folgende, m.E. ganz sinnvolle Empfehlung: Legt man in der umfassenden Beschreibung eine Beziehung zum Verfasser eines enthaltenen Werks an, dann sollte zumindest auch der Manifestationstitel dieses Teilwerks erfasst werden (in SWB-Pica kommt dieser in 4222). Fakultativ kann man auch noch den Werktitel des Teils erfassen (in SWB-Pica in 3211) - am ehesten natürlich dann, wenn er vom Manifestationstitel abweicht.

Insgesamt möchte ich aber empfehlen, kritisch zu prüfen, ob man überhaupt eine Beziehung zum Verfasser eines enthaltenen Werks anlegen muss, wenn die Zusammenstellung einen übergeordneten Titel hat. Sinnvoll ist das sicher, wenn die Teilwerke auf der bevorzugten Informationsquelle genannt sind oder im Inneren über eine eigene Titelseite verfügen. Hat man aber - wie bei vielen Aufsatzbänden - auf der Titelseite nur eine Liste der Beiträger stehen ("Mit Beiträgen von ..."), dann würde ich im Normalfall diese Personen nicht verknüpfen. Mir scheint, dass derzeit viele Kolleginnen und Kollegen reflexartig eine Beziehung zur ersten Person anlegen, die in der Namensliste genannt ist - weil man das halt in RAK auch so gemacht. Aber war denn die RAK-Regelung überhaupt sinnvoll? Es ist ja völlig zufällig, welche Person an erster Stelle steht (meist sind die Listen alphabetisch geordnet). Ich glaube auch nicht, dass NutzerInnen sich dann ausgerechnet diesen Namen merken und danach recherchieren würden. Unter Recherchegesichtspunkten halte ich es für viel wichtiger, dass bei Aufsatzbänden stets das Inhaltsverzeichnis eingescannt und suchbar gemacht wird. Insofern plädiere ich hier eher für Zurückhaltung - dann gibt es auch nicht soviele Fehler ;-)

MARC relator codes

Abschließend noch einige Sätze zu den MARC relator codes. Diese stammen natürlich noch aus der Vor-RDA-Zeit, und ich bin gar nicht glücklich darüber, dass wir die Beziehungskennzeichnungen im Austauschformat MARC über diese Codes transportieren. Zwar wurden schon einige Anpassungen an RDA vorgenommen, dennoch fehlen noch eine ganze Reihe von Codes, u.a. für den Elementnamen "Sonstige Person, Familie oder Körperschaft, die mit einem Werk in Verbindung steht", sowie für jüngere Beziehungskennzeichnungen wie "Auftraggeber", "Berichterstatter", "Special-effects-Provider" oder "Visual-effects-Provider" - in diesen Fällen bleibt nichts anderes übrig, als den Code "oth" (für "others", also "Sonstige") zu verwenden. Im Fall des Codes "ctb" für "Contributor" weicht außerdem die MARC-Definition erheblich von der RDA-Definition ab: Sie umfasst nicht nur Mitwirkende im Verständnis von RDA (Personen etc., die in Beziehung zur Expression stehen), sondern auch "those whose work has been contributed to a larger work, such as an anthology, serial publication, or other compilation of individual works", d.h. geistige Schöpfer von Teilwerken.

Viel sinnvoller fände ich es, wenn man stattdessen die URIs für die Beziehungskennzeichnungen aus der RDA Registry verwenden könnte. Diese ist immer aktuell, enthält also beispielsweise auch den Visual-effects-Provider. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Vortrag von Gordon Dunsire auf dem IFLA Satellite Meeting 2014 in Frankfurt. Darin führte er aus, dass man die sprachfreien URIs (die im Wesentlichen nur aus einer Nummer bestehen) mit lexikalischen Benennungen der jeweiligen Sprache koppeln könnte (Folie 12f.). Das wäre natürlich sehr reizvoll. Kurzfristig scheint jedoch nicht zu erwarten zu sein, dass man in MARC solche URIs anstelle der relator codes erfassen könnte. Zumindest soll es aber bei den MARC codes bald Ergänzungen der noch fehlenden Beziehungskennzeichnungen geben.

Hm, ich dachte, das würde ein recht kurzer Blog-Beitrag werden - nun ist er doch wieder etwas ausgeufert, weil ich an einigen Stellen abgeschweift bin. Aber wenn Sie bis hierhin gelesen haben, scheinen ja auch meine Exkurse nicht ganz uninteressant gewesen zu sein ;-)

Heidrun Wiesenmüller

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Kommentare: 20
  • #1

    Thomas Berger (Sonntag, 19 Juni 2016 16:32)

    Die Sprecher sind im Englischen "voice actors" (vac), nicht "narrators" (nrt). Wofür letztere tatsächlich eingesetzt werden, ist mir leider nicht klar, ich vermute etwa im Fall unserer "Kommentatoren" bei Fußballübertragungen.

    Für andere Fälle haben Sie die hinter solchen Verwirrungen steckende Übersetzungsproblematik bereits klar benannt: Weil es kein englisches Wort zur Unterscheidung von Herausgeber und Redakteur (evtl. auch dem Bearbeiter) gibt, gibt es auch keine differenzierenden Codes dafür und insofern "gilt" auch nicht die angebliche Sprachneutralität von Codes, der Unterschied ist perdu. Wenn wir an Vorlagen aus den vielen Sprachen denken, die diese Unterscheidung nicht treffen, wundert es tatsächlich, wie wir zu RAK-Zeiten (wo die Angabe von [Hrsg.] bzw. [Red.] etc. zwar nicht kodifiziert aber gängige Praxis in allen Verbünden war) uns "korrekt" für eine der Möglichkeiten entscheiden konnten...

    Das Problem ist aber D-A-CH-hausgemacht: Wenn ich mich nicht falsch erinnere, fordern die "Original"-RDA dazu auf, ein hinreichend spezifisches Beziehungskennzeichen selbst zu formulieren, wenn ein Sachverhalt im Anhang I nicht abgedeckt ist. Die D-A-CH-Anwendungsregel verkehrt das ins Gegenteil, nur das was über die MARC-Codes (eine eigentlich viel umfangreichere Liste von "flachen" Mnemocodes , die für D-A-CH-Zwecke auf ca. 20% eingedampft wurde) benannt ist, darf überhaupt verwendet werden. Codes haben einen gewissen Vorteil für die Generierung von Displays, d.h. "edt" -> "[Hrsg.]" bzw. "[Herausgeber]" unter Verzicht auf Abkürzungen, aber eine Hoffnung auf "Neutralität" dürfen wir uns gerade an dieser Stelle nicht machen: Sowohl die Situation bei den Vorlagen als auch die derzeit verfügbaren Codesysteme (wie auch der gesamte Anhang I) sind durch die Sprache ihrer Entstehungskontexte geformt, von national differierenden Produktionsstrukturen ganz zu schweigen.

    Ich glaube überdies nicht, dass der hier praktizierte Verzicht auf die WEMI-Ebenen folgenlos bleiben wird: Vermutlich waren die Verfasser der RDA einfach zu phantasielos um zu antizipieren, dass auf Basis verschiedener Kapitel differenziert ermittelte Sachverhalte in einem Datenfeld zusammengeworfen werden. Bzw. sie kennen natürlich durchaus die Eigenheiten von MARC21 und daher enthält Anhang I bei verbal gleich benannten Beziehungen "sicherheitshalber" noch einmal die WEMI-Ebene in Klammern als Bestandteil der normativen Benennung. Diesen Notanker zugunsten der MARC-Codes auszuhebeln und in Systemen zu katalogisieren, die die WEMI-Ebene nicht auf Feldebene differenzieren hat zur Konsequenz, dass Katalogisate entstehen, die nicht RDA-gerecht sind (und denen auch die Information fehlt, die sie in einer zukünftigen Welt mit besseren Codes nachträglich maschinell retten könnte).

    Die Rettung der "Beiträger" ist ähnlich zu sehen: Natürlich gibt es kein Gesetz das verlangt, dass jede in den Überlegungen eines Katalogisierers vorkommende FRBR-Entität durch einen eigenen Datensatz ausgedrückt werden muss. MARC21 stellt im Fall der Verfasser enthaltener Werke eine eigentlich recht saubere Minimallösung zur Verfügung: 7X0 mit $a $t $e und $i erlaubt die Angabe eines Werks (oder meinetwegen einer Manifestation) plus - zumindest einer - damit in Beziehung stehenden Person inklusive Beziehungskennzeichnung *sowie* über $i die Angabe, wie die so angedeutete Ressource mit der vom Katalogisat behandelten in Beziehung steht (gemäß Anhang J also). Wer glaubt, durch reines Name-Dropping dieses Minimum noch unterlaufen zu können, katalogsiert nach RAK und nicht nach RDA!

    viele Grüße
    Thomas Berger

  • #2

    Heidrun Wiesenmüller (Sonntag, 19 Juni 2016 21:34)

    Lieber Herr Berger,
    "voice actors" sind nach meiner Erinnerung erst vor relativ kurzer Zeit im Anhang I dazugekommen. Diese Beziehungskennzeichnung würde man z.B. bei einem Hörspiel verwenden oder für die Personen, die bei einem Zeichentrickfilm oder animierten Film die Charaktere sprechen (allerdings wundere ich mich gerade über die deutsche Übersetzung mit "Synchronsprecher" - ist das hier wirklich das richtige Wort?). Für Hörbücher verwenden die amerikanischen KollegInnen "narrator".
    Es ist richtig, dass RDA ermöglicht, nach Belieben eigene Beziehungskennzeichnungen zu prägen. Ich glaube aber wirklich nicht, dass es eine sinnvolle Lösung wäre, dies völlig frei zuzulassen. Auch in den PCC-Guidelines ist die Regel so, dass man gewünschte neue Beziehungskennzeichnungen einem entsprechenden Gremium vorzulegen hat.
    In den D-A-CH sind sämtliche Beziehungskennzeichnungen zugelassen, die auch im Anhang I stehen; hier wurde also nicht irgendwie reduziert. Dass es darüber hinaus noch einige zusätzliche MARC relator codes aus Vor-RDA-Zeit gibt, stimmt. Diese nun alle pauschal zuzulassen, halte ich nicht für sinnvoll. Da sollten wir schon drauf warten, welche in RDA selbst ergänzt werden.
    In MARC hat man leider ein echtes Problem mit den sogenannten "name/title entries", also der Kombination des geistigen Schöpfers und des Werktitels. Man kann hier *entweder* reinen Text erfassen, also - wenn wir mal von einem Aufsatz ausgehen - den normierten Sucheinstieg für den Aufsatzverfasser (sodass man nur den bevorzugten Namen in den Daten hat) und den Werktitel des Aufsatzes. *Oder* man kann einen Identifikator für das Werk erfassen, d.h. man braucht dann einen Normdatensatz für den Aufsatz. Was leider in MARC nicht geht, ist, in dem einen Unterfeld die Identnummer für die Person anzugeben (damit man alle Namensvarianten für die Suche zur Verfügung stellen kann) und im anderen Unterfeld den als Text erfassten Werktitel. Das $0 bezieht sich immer auf das Ganze, nicht nur auf ein Unterfeld.
    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #3

    Heidrun Wiesenmüller (Montag, 20 Juni 2016 11:15)

    Nachtrag zu meinem gestrigen Kommentar: Die Übersetzung von "voice actor" mit "Synchronsprecher" ist wohl schon o.k.; der Bedeutungsumfang von "Synchronsprecher" ist breit genug (vgl. z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Synchronsprecher).
    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #4

    Bernhard Hauck (Montag, 20 Juni 2016 12:48)

    Liebe Frau Wiesenmüller,
    die von RDA vorgegebenen Zuordnungen der Beziehungskennzeichnungen zu den WEMI-Ebenen verstehe ich teilweise nicht. Wieso sind z.B. "Art Director", Ausführende wie "Gastgeber", "Moderator", "Schauspieler" oder auch der "Musikalische Leiter" in RDA (nur) auf der Ebene der Expression zu finden und nicht auf der Werkebene? Mitwirkende an einem Spielfilm wie z.B. Art Director, Musikalischer Leiter oder Schauspieler sind doch (genauso wie der Filmregisseur) der Werkebene zuzuordnen; und ebenso Personen, die als Gastgeber oder Moderator an einer Fernsehsendung beteiligt sind (genauso wie der Fernsehregisseur). Müsste man evtl. diese Zuordnungen zu den WEMI-Ebenen überprüfen/korrigieren?

  • #5

    Heidrun Wiesenmüller (Montag, 20 Juni 2016 13:16)

    Lieber Herr Hauck,
    ich stimme Ihnen absolut zu: Gerade bei Filmen sind die WEMI-Zuordnungen höchst zweifelhaft. Im "Screenwriter"-Proposal haben wir dazu auch etwas geschrieben; ich zitiere mal die einschlägige Passage:

    "If the suggestion to move "screenwriter" from I.2.1 to another part of appendix I is accepted, the question remains which section would be best suited. At present, persons, families and corporate bodies with a relationship to the artistic content of moving image resources can both be found at I.2.2 (Relationship Designators for Other Persons, Families, or Corporate Bodies Associated with a Work) and I.3 (Relationship Designators for Contributors).
    Generally, we note that the distinction between work and expression level seems to be rather shaky for movies. For example, actors and costume designers are treated as contributors. This is quite plausible for theatre performances, as there can be several performances (expressions) of the same play with different actors and different costume designers. However, it is hard to envisage something similar for a movie: There cannot be a different expression of the movie with different actors or a different costume designer. Rather, shooting the "same" film with different actors or different costumes would probably lead to a new movie work. So it could be argued that, for movies, the roles of actors, costume designers and some others would be better placed on the work level than on the expression level.
    However, if we accept the basic arrangement of relationship designators in appendix I as it stands now, we find that the most important roles in creating a movie – directors, producers, directors of photography – are all placed under I.2.2, i.e., viewed as being on the work level, whereas roles of lesser importance are placed under I.3, i.e., viewed as being on the expression level. Taking into account the crucial role of the screenwriter for a movie, we feel that this relationship designator would be best moved to I.2.2, so that it would stand alongside directors and producers."

    Das Proposal wird also vielleicht auch Anlass geben, die WEMI-Einordnungen in diesem Bereich einmal kritisch zu hinterfragen.
    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #6

    Gerd Witte (Montag, 20 Juni 2016 18:33)

    Das mit Fotograf verstehe ich nicht: dieses Bez.-Kennz. gibt es doch 2 Mal in RDA?

    I.2.1
    Fotograf Eine Person, eine Familie oder eine Körperschaft, die für die Schaffung eines fotografischen Werks verantwortlich ist.

    I.3.1
    Fotograf (Expression) Ein Illustrator, der an einer Expression eines Werks mitwirkt, indem er dem Originalwerk zusätzliche fotografische Inhalte liefert. Wenn das Werk in erster Linie aus dem künstlerischen Inhalt besteht, der vom Fotografen geschaffen wurde, siehe Fotograf unter I.2.1.

    Also kann ich "Fotograf" als Bez.-Kennz. doch auch nehmen, wenn sie/er nicht der Schöpfer ist?

    Wie Herr Berger schon erwähnt hat: da auf Grund der D-A-CH-Gesetzgebung die WEMI-Ebenen-Bezeichnung weggelassen wird, entstehen Katalogisate, die RDA und seine philosophischen Grundlagen nicht abbilden.

  • #7

    Heidrun Wiesenmüller (Montag, 20 Juni 2016 19:16)

    Lieber Herr Witte,
    jetzt sehen Sie mich etwas baff: Bei "Fotograf" gab es tatsächlich vor kurzem eine Änderung, die leider an mir vorbeigegangen war.
    Ich habe es gerade geprüft: Bis einschließlich 11/2015 gab es in der englischen Fassung als Unterbegriff von "illustrator" nur den "letterer", und die Definition von "illustrator" war: "A person, family, or corporate body contributing to an expression of a work by supplementing the primary content with drawings, diagrams, photographs, etc. If the work is primarily the artistic content created by the person, family, or corporate body, see artist and photographer at I.2.1." D.h. es war klar, dass Illustrator auch für die Person zu verwenden war, die Fotos auf der Expressionsebene beiträgt. Fotograf" gab es bis zu diesem Zeitpunkt wirklich nur auf der Ebene des Werks. Auf diesem Kenntnisstand bewegt sich auch das, was ich im Blog geschrieben habe.
    Im Februar 2016 wurde dies in der englischen Fassung geändert: Die Definition von "illustrator" ist gleich geblieben, aber jetzt gibt es einen neuen Unterbegriff: "photographer (expression) An illustrator contributing to an expression of a work by providing supplementary photographic content to the original work. If the work is primarily the artistic content created by the photographer, see photographer at I.2.1."
    Mit dem April-Update ist diese Ergänzung auch in die deutsche Fassung gekommen. Sie haben also völlig recht: Es spricht jetzt nichts mehr dagegen, "Fotograf" auch auf der Expressionsebene zu verwenden.
    Da habe ich jetzt wirklich was Neues gelernt - vielen Dank für den Hinweis!
    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #8

    Heidrun Wiesenmüller (Montag, 20 Juni 2016 20:54)

    Noch ein Nachtrag zu meinem Kommentar von gerade: Ich habe gerade meinen Blog-Eintrag zum Februar-Update durchgesehen:
    http://www.basiswissen-rda.de/2016/03/02/toolkit-release-februar-2016/
    Da hatte ich die Ergänzung von "photographer (expression)" sogar erwähnt. Aber die Konsequenzen hatte ich mir ganz offensichtlich nicht richtig klar gemacht.
    Ein schönes Beispiel dafür, wie schwierig es ist, bei allen Änderungen in RDA auf dem Laufenden zu bleiben!
    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #9

    Gerd Witte (Dienstag, 21 Juni 2016 10:39)

    Sehr geehrte Frau Wiesenmüller

    in Ihrem Kommentar #2 schreiben Sie:

    „Was leider in MARC nicht geht, ist, in dem einen Unterfeld die Identnummer für die Person anzugeben (damit man alle Namensvarianten für die Suche zur Verfügung stellen kann)“

    Funktioniert hierzulande die Suche mit allen Namensvarianten?

    Mein Test sieht so aus – vielleicht habe ich irgendetwas falsch gemacht?

    Suche in OGND:
    Ihre Aktion: suchen [und] (Teilwortsuche [SW]) Luther thesen
    > 1 Treffer (der 2. Treffer ist kein „offizieller“ GND –Satz)

    Suche mit einer Luther- Namensvariante:
    1 Verweisungform im Persononensatz Luther ist „Ludder“

    „Ergebnisse Ihrer Aktion: suchen [und] (Teilwortsuche [SW]) Ludder thesen Fehler Es wurde nichts gefunden.“

    Es kann sicher eingerichtet werden, dass der Computer etwas findet, aber z. Zt. kann - soweit ich sehe - kein Werksatz mit im verknüpften Pers.-Normsatz eingetragenen Vw.-Formen gefunden werden – oder habe ich etwas übersehen?

    Auch im DNB-Katalog finde ich den Normsatz Verfasser/Urheber Luther, Martin / Titel des Werkes Thesen http://d-nb.info/gnd/4228382-6 mit Pers.-Vw.-Vormen nicht; die Suche „Ergebnis der Suche nach: woe all "Ludder thesen" bringt nur Titel auf den Schirm, in dem Verf./Pers. Luther, Martin und irgendwo Thesen eingetragen ist, der Normsatz Luther/Thesen ist nicht dabei, geschweige denn verknüpfte Titel.

    Hier die Links zu dem Katalog, in dem ich gesucht habe:
    Link zum OGND: http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/START_WELCOME

    Suche Luther Thesen

    http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2072&SRT=RLV&TRM=Luther+thesen

    Normsatz Luther

    http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=6/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=118575449

  • #10

    Gerd Hupperich (Dienstag, 21 Juni 2016 16:15)

    Liebe Frau Wiesenmüller,

    ich muss gestehen, dass ich Schwierigkeiten habe, die "Wenn-Dann"-Stelle in 19.1.2 so zu verstehen, dass nur indirekte Beziehungen zu den geistigen Schöpfern der Teilwerke hergestellt werden können. Wenn ich ganz unbefangen lese "erfassen Sie jeweils die Personen, Familien und Körperschaften, die mit den einzelnen Werken in Verbindung stehen", dann verstehe ich die Aussage als: Die Schöpfer der Teilwerke werden als Schöpfer der aggregierten Ressource betrachtet. Ich verstehe die Anweisung nicht als "erfassen Sie in Beziehung zu ihren jeweiligen Werken". Vielleicht ist die Stelle für mich einfach nicht klar genug. So habe ich das Gefühl, dass unsere "Abweichung" von RDA gar keine ist.
    Viele Grüße
    Gerd Hupperich

  • #11

    Heidrun Wiesenmüller (Dienstag, 21 Juni 2016 21:50)

    Liebe Kollegen,
    vielen Dank für die Kommentare! Ich bin gerade im Ausland unterwegs (ohne Notebook). Ich antworte dann erst ab dem 29.06. wieder auf Kommentare.
    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #12

    Margarete Payer (Freitag, 24 Juni 2016 18:23)

    Liebe Frau Wiesenmüller,

    wenn ich Ihren ausführlichen (Danke schön dafür) Text lese, entsteht bei mir der Eindruck, dass man Beziehungskennzeichnungen erfassen sollte. Im Regeltext ist es aber nur eine Empfehlung. Im Standardelemente-Set Version 1.7 sind diese Kennzeichnungen nur für Nationalbibliotheken verpflichtend.
    Ich stelle mir dabei jeweils die Frage, welchen Gewinn hat der Nutzer von der Kennzeichnung? Ist vorgesehen, dass man bei der Suche nach einer Person mit einer Kennzeichnung die Suche nach einem Titel einschränken kann? Wäre es ist nicht einfacher, nur dann eine Kennzeichnung anzubringen, wenn man aus der Verantwortlichkeitsangabe nicht erkennen kann, was jemand beigetragen hat?
    Schöne Grüße
    Margarete Payer

  • #13

    Gisela Stettner (Dienstag, 28 Juni 2016 12:53)

    Liebe Frau Payer,

    meine Vermutung ist, dass eine Suche ermöglicht werden soll nach einer Person in Verbindung mit der jeweiligen Kennzeichnung, z.B. "Meier, Herbert" als Übersetzer (Suchergebnis: die im Katalog nachgewiesenen, von Herbert Meier übersetzten Werke), im Unterschied zu den Werken, die er selbst verfasst oder illustriert oder ... hat.
    In dieser Art ist die Movie Database organisiert, in der die mit einer Person in Beziehung stehenden Filme jeweils unter der Art der Beziehung aufgeführt werden. Beim Eintrag für Robert Redford ist das gut zu sehen: http://www.imdb.com/name/nm0000602/?ref_=nv_sr_1

    Sommerliche Grüße
    Gisela Stettner

  • #14

    Heidrun Wiesenmüller (Mittwoch, 29 Juni 2016 08:15)

    Antwort auf den Kommentar von Herrn Hupperich (#10):

    Lieber Herr Hupperich,
    ich verstehe, was Sie meinen, glaube aber schon, dass es genauso intendiert ist, wie ich es interpretiere. Sonst wäre RDA auch in sich völlig inkonsistent, da aus anderen Stellen ebenfalls deutlich wird, dass eine Zusammenstellung nicht als gemeinsame Schöpfung der geistigen Schöpfer der Einzelwerke betrachtet wird - deshalb wird ja auch der normierte Sucheinstieg anders gebildet (RDA 6.27.1.4).
    Die Formulierung in 19.1.2 ist aber sicher nicht optimal. Im Englischen wird es vielleicht ein bisschen klarer, weil das Wörtchen "each" den Zusammenhang deutlich macht: "(...) then record the persons, families, and corporate bodies associated with each of the works (see 19.2-19.3)." Die Personen mit Beziehung zum Werk sind also *für die jeweiligen Einzelwerke* zu bestimmen ("each of the works"), d.h. die Regeln in 19.2 und 19.3 werden immer in Bezug auf das Werk angewendet, zu dem die Person etc. in Beziehung steht.
    Merkwürdig finde ich, dass es eine solche Bestimmung nur in Kap. 19 gibt - es trifft aber doch genauso z.B. für Mitwirkende an unterschiedlichen Werken in einer Zusammenstellung zu. M.E. wäre es das Sinnvollste, die Stelle in 19.2.1 zu streichen und stattdessen eine allgemeine Regel in Kap. 18 einzubauen. Ich werde das gelegentlich mal als Diskussionspunkt in der RDA List einbringen. Mal sehen, was die angloamerikanischen KollegInnen dazu sagen.
    Herzliche Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #15

    Heidrun Wiesenmüller (Mittwoch, 29 Juni 2016 08:32)

    Antwort auf den Kommentar von Herrn Witte (#9):

    Lieber Herr Witte,
    Sie haben leider recht, dass auch in unseren Katalogen die Suchmöglichkeiten hier (derzeit) sehr begrenzt sind. Ich nehme an, der Hintergrund dieser Probleme ist die Unfähigkeit von Pica, mehrstufige Verknüpfungen auszuwerten. Es ist ja auch ein bekanntes Problem, dass man eine untergeordnete Körperschaft in Pica nicht findet, wenn man einen Suchwort aus dem Namen der untergeordneten Körperschaft mit einer Verweisungsform der übergeordneten Körperschaft kombiniert.
    Aber das ist eine Frage der Mächtigkeit des eingesetzten Recherchesystems - also: was kann das System mit den vorhandenen Daten anfangen? Vor einigen Jahren habe ich mich mit der Nutzung von Ländercodes aus verknüpften Normdaten für die geografische Einschränkung von Treffern beschäftigt. Das war z.B. im auf Suchmaschinentechnologie basierenden Heidi-Katalog technisch gar kein Problem. Man kann da offenbar nach Belieben einstellen, welche Informationen aus den verknüpften Normdatensätzen in den für die Recherche generierten Textdateien stehen sollen.
    Wichtig ist trotzdem, dass das Datenformat eine Verlinkung über die Identnummer zulassen sollte. Dann kann - sofern man ein geeignetes Recherchesystem hat - dieses auf alle Informationen im verknüpften Satz zugreifen. Und in MARC ist das, wie ich versucht hatte zu erklären, in dieser Situation schwierig.
    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #16

    Heidrun Wiesenmüller (Mittwoch, 29 Juni 2016 08:48)

    Antwort auf die Kommentare von Margarete Payer (#12) und Gisela Stettner (#13):

    Liebe Frau Payer, liebe Frau Stettner,
    was die Verbindlichkeit der Beziehungskennzeichnungen angeht, bin ich etwas gespalten. Eigentlich hätte ich mir schon gewünscht, dass sie grundsätzlich verpflichtend sind, weil eben aufgrund des Datenformats nur daran ersichtlich ist, auf welcher Ebene sich die Beziehung befindet. Dann hätte man natürlich auch die Beziehungskennzeichnungen "sauber" (also nicht "unconstrained") erfassen müssen und eine andere Lösung für Personen etc. in Beziehung zu Teilwerken finden müssen. Andererseits sollte aus Aufwandsgründen nicht zu vieles verpflichtend gemacht werden. Und manchmal ist es auch wirklich benutzerfreundlicher, die Beziehungskennzeichnung ganz wegzulassen, als den Namen des Elements zu verwenden. Etwas wie "geistiger Schöpfer" ist für BenutzerInnen sicher eher irritierend als hilfreich.
    Vielleicht muss man die unsauberen Daten einfach in Kauf nehmen, bis wir ein vernünftiges Datenformat haben. Der eigentliche Sinne der Beziehungskennzeichnungen ist es jedenfalls nicht, als Krücke zu dienen, um das schlechte Datenformat auszugleichen.
    Zum einen geht es, denke ich, darum, den BenutzerInnen in der Titelanzeige übersichtlich die Personen etc. mit ihren Funktionen anzuzeigen. Ich denke, es ist schon von Vorteil, wenn die Funktion direkt bei der Person steht und man sie nicht nur aus der Verantwortlichkeitsangabe ersehen kann. Zum anderen besteht tatsächlich die Vorstellung, dass die Beziehungskennzeichnungen auch in der Recherche genützt werden können. Denkbar wäre z.B., dass man bei der Suche nach einer Person zuerst eine nach Funktionen geordnete Liste bekommt. Dann könnte man auswählen, ob man die Treffer für Lieschen Müller als Verfasserin oder als Herausgeberin sehen will. Wie Frau Stettner schon sagte, ist eine solche Funktion bei der Internet Movie Database schon Realität.
    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #17

    Karin Kleiber (Donnerstag, 01 Juni 2017 15:24)

    Liebe Frau Wiesenmüller,
    Nach der Schulungsunterlage für Bildbände etc. kann es sich bei den Kunstwerken, die den wesentlichen Teil einer Ressource ausmachen, auch um Abbildungen von Möbeln , Architektur und anderen ästhetischen Objekten handeln. Im Fall von Fotografen und bildenden Künstlern ist der Fall klar, sie erhalten als geistige Schöpfer die Beziehungskennzeichnung „Fotograf“ bzw. „Künstler“. Letzeres ist im Anhang I.2.1 nochmals untergliedert, woraus zu schließen ist, dass z.B. für Kunstbände mit Abbildungen von Skulpturen eines Bildhauers/einer Bildhauerin z.B. die Beziehungskennzeichnung „Bildhauer“ zu verwenden ist. Auch „Architekt“ und „Designer“ finden sich in der List der Beziehungskennzeichnungen auf Werkebene – heißt das, dass etwa im Fall einer Ressource mit überwiegend Abbildungen von fertiggestellten Gebäuden einer Architektin die Beziehungskennzeichnung „Architekt“ vergeben werden darf/soll? Mich irritiert etwas die Definition in RDA: „Eine Person, eine Familie oder eine Körperschaft, die für eine architektonische Gestaltung verantwortlich ist, einschließlich einer bildlichen Darstellung, die zeigt, wie ein Gebäude o. ä. aussieht, wenn es fertig gebaut sein wird.“
    Herzliche Grüße
    Karin Kleiber

  • #18

    Heidrun Wiesenmüller (Dienstag, 06 Juni 2017 16:59)

    Liebe Frau Kleiber,

    der Bereich der Architekturbücher ist insgesamt nicht ganz einfach. Wir haben uns in der Themengruppe Kunst dafür entschieden, diese ebenso zu behandeln wie Werke mit Abbildungen von Skulpturen u.ä., die wir wiederum mit Reproduktionen von "zweidimensionaler" Kunst gleichgestellt haben. Das könnte man sicher grundsätzlich hinterfragen (es ist ja schon etwas anderes), aber ich denke, dass die Gleichbehandlung dieser Typen in der Praxis sinnvoll ist.

    Wir haben in der Schulungsunterlage leider kein entsprechendes Beispiel eingebaut und nach meiner Erinnerung auch nicht wirklich über die Beziehungskennzeichnung "Architekt" gesprochen. M.E. spricht aber nichts dagegen, diese Beziehungskennzeichnung in solchen Fällen zu verwenden. Ich habe gerade mal nachgeschaut: Im SWB wurde die BZK "ArchitektIn" schon 345mal vergeben.

    Sie haben aber völlig recht, dass die Definition im Anhang I.2.1 diesen Fall nicht wirklich abdeckt; hier scheint ja eher ein im vorhinein erstellter Plan oder eine Skizze angesprochen zu sein und nicht ein Foto des fertigen Objekts. Wir müssten das Thema wohl nochmals in der Fachgruppe Erschließung besprechen (seufz); evtl. brauchen wir dafür ein zusätzliches D-A-CH.

    Insgesamt kann man beim Thema Architektur und FRBR leicht einen Knoten im Hirn bekommen, wenn man zu sehr darüber nachdenkt... Ich erinnere bei dieser Gelegenheit an die Bachelorarbeit von Jutta Drygall, vgl. den Blog-Beitrag:
    <https://www.basiswissen-rda.de/2016/05/13/bachelorarbeit-zu-werken-der-bildenden-kunst-und-architektur/>

    Herzliche Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #19

    Susanne Zapf (Donnerstag, 21 Februar 2019 14:45)

    Liebe Frau Wiesenmüller,
    das mit den Beziehungskennzeichnungen finde ich gar nicht so einfach. Oft bin ich mir unklar, welche Kennzeichnung die richtige ist. Ein Beispiel: Der Titel "Die Ernährungs-Docs, Supergesund mit Superfoods", gibt außer den drei Verfassern (Riedl, Fleck und Klasen) noch "mit Rezepten von Martina Kittler und Texten von Franziska Pfeifer" an. Diese Beiden sind ja Mitwirkende. Aber welche Beziehungskennzeichnungen sie bekommen soll(t)en ist mir nicht klar.

    Noch eine Anmerkung zur Frage von Margarete Payer #12:
    Bibliotheca von OCLC fordert grundsätzlich eine Beziehungskennzeichnung, wenn ein Name in Geistiger Schöpfer oder Mitwirkender eingetragen wird. Und die Beziehungskennzeichnung ist auch in Verbindung mit einem Namen recherchierbar, allerdings nicht einfach nur als Kennzeichnung allein ohne Namen.

  • #20

    Heidrun Wiesenmüller (Sonntag, 24 Februar 2019 12:03)

    Liebe Frau Zapf,

    es ist etwas schwierig zu beurteilen, da ich das Titelblatt nicht vor mir habe. Es handelt sich hier aber vermutlich nicht um den Typ "Hauptwerk mit Ergänzung" (vgl. D-A-CH zu RDA 6.27.1.4).

    Dann würde ich Frau Kittler und Frau Pfeifer einfach als weitere geistige Schöpferinnen sehen, die aber im Vergleich zu den anderen drei nachrangig sind. Als Beziehungskennzeichnung würde ich einfach "VerfasserIn" verwenden, denn beide haben ja Texte beigesteuert.

    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller