Neue Version der AH-007 veröffentlicht

Vor wenigen Tagen ist eine neue Fassung der Arbeitshilfe AH-007 ("Normierte Begriffe zur Beschreibung der Art des Inhalts") im RDA-Info-Wiki veröffentlicht worden (Version 1.6 vom 16.05.2017).

Im vergangenen Jahr hatte die Themengruppe Formangaben der AG RDA (teilweise mit Unterstützung aus der Expertengruppe Sacherschließung) noch einmal sehr viel Arbeit in die Liste der Begriffe für die Art des Inhalts gesteckt. Wie man am hier gezeigten Ausschnitt sieht, besteht der hauptsächliche Unterschied zur bisherigen Darstellung in der Ergänzung von Definitionen und/oder Verwendungshinweisen für alle Einträge. Ich denke, dass diese neue Fassung die korrekte Benutzung der Formangaben deutlich erleichtern wird. Deshalb ganz herzlichen Dank für die Erarbeitung und Bereitstellung der neuen Fassung!

Heidrun Wiesenmüller

Kommentar schreiben

Kommentare: 5
  • #1

    Patrick Borer (Dienstag, 23 Mai 2017 19:56)

    Ich will eigentlich nicht kleinlich sein, aber die Verwendung des Wortes "Internet" in der Definition von "Website" scheint mir doch unpräzise: "Vollständiges Angebot eines Teilnehmers im Internet" - das WWW, in dem sich Websites finden, ist ja nur ein Teil des Internets. Andere bekannte Internetdienste, die zum Teil älter als das WWW und unabhängig davon benutzbar sind, sind beispielsweise E-Mail, die Diskussionsforen im Usenet (NNTP) oder als neuere Entwicklung auch die Internet-Telefonie. Ich hätte also "Vollständiges Angebot eines Teilnehmers im World Wide Web" oder "im WWW" geschrieben.

  • #2

    Heidrun Wiesenmüller (Dienstag, 23 Mai 2017 21:42)

    Lieber Herr Borer,
    ich kann das gerne weitergeben, damit es bei der nächsten Fassung berücksichtigt wird.
    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #3

    Karin Kleiber (Donnerstag, 20 Juli 2017 11:05)

    Liebe Frau Wiesenmüller,
    In Zusammenhang mit der Art des Inhalts habe ich eine sehr spezifische Frage: Uns liegt nun schon zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit ein Band vor, der (fast) nur aus Diagrammen besteht. Nach RAK hätten wir hier einfach als illustrierenden Inhalt „überw. graph. Darst.“ angegeben. Nun nach RDA beginnt mein Problem schon beim Inhaltstyp: Es fällt sicher nicht unter „Text“, aber eigentlich auch nicht unter „unbewegtes Bild“ (das vergeben wir bei Bildbänden oder Bildobjekten). Vielleicht „sonstige“?
    Die nächste Frage stellt sich bei der Art des Inhalts: In der Liste gibt es den Begriff „Diagramm“, zur Verwendung für grafische Darstellungen, v. a. von Zahlenmaterial. Das wäre eigentlich zutreffend, allerdings im Singular doch wieder irgendwie irreführend. Ist es ein „Bildband“, also eine Ressource, die zu einem wesentlichen Teil aus Abbildungen besteht und diese nicht nur zur Illustration des Textes dienen? Im OBV hat jemand zusätzlich zu „Bildband“ auch noch „Atlas“ vergeben, was ich persönlich kategorisch ausschließen würde.
    Und schließlich führt das auch zur Frage des illustrierenden Inhalts, denn wenn ich bei „klassischen“ Bildbänden z.B. eine Karte oder ein Diagramm als zusätzlichen illustrierenden Inhalt angebe, verstehe ich Bildband eben als Band von Bildern, und nicht von Diagrammen. In eibnem Band ausschlißlich mit Diagrammen wären diese aber kein illustrierender Inhalt mehr.
    Bei meinen Corpora Delicti handelt es sich übrigens um „The mechanics of migration“ und „Total alles über Österreich“ (ISBN 978-3-85256-721-1). Gerne kann ich Ihnen per Mail weitere Details zu den Büchern senden.
    Mit herzlichen Grüßen
    Karin Kleiber

  • #4

    Heidrun Wiesenmüller (Donnerstag, 20 Juli 2017 13:03)

    Liebe Frau Kleiber,

    von dem Band "Total alles über Österreich" habe ich Bilder im Web gefunden (http://www.folioverlag.com/info/sachbuecher/kulturgeschichte/de/978-3-85256-721-1 und https://www.fromaustria.com/folio-verlag-grafik-design-buch-total-alles-ueber-oesterreich) - er enthält offenbar in erster Linie das, was man heute als "Infografiken" bezeichnet. Aus dem anderen Beispiel habe ich keine Seiten gefunden (wenn Sie möchten, können Sie mir noch Scans schicken). Ich beschränke mich bei der Antwort deshalb jetzt mal auf den "Total alles"-Band.

    Bei diesem habe ich eigentlich gar keine Bedenken, als Inhaltstyp "unbewegtes Bild" zu vergeben. Bei der Definition im Glossar wird ja extra darauf hingewiesen, dass dies sehr breit zu verstehen ist und z.B. auch Diagramme darunter fallen. Hier mal die englische Version als die aktuellste Fassung: "A content type consisting of content expressed through line, shape, shading, etc., intended to be perceived visually as a still image or images in two dimensions. Drawings, paintings, diagrams, photographic images known as stills, etc., are included." (Die deutsche Fassung weicht im Moment noch minimal ab).

    Konsequenterweise empfinde ich die Ressource durchaus als einen Bildband und finde, dass dies auch als Formangabe problemlos passt. Bei "Diagramm" hätte ich auch Bedenken - aber weniger wegen des Singulars als deshalb, weil es eben keine "klassischen" Diagramme sind. "Atlas" wurde vielleicht gewählt, weil zumindest teilweise auch eine Karte von Österreich in den Grafiken zu sehen ist. Ich würde mich hier aber auch dagegen entscheiden und fühle mich durch den Verwendungshinweis in der AH-007 bei "Atlas" darin bestätigt ("Für alle Arten von Kartenwerken sowie für Abbildungswerke in der Human- und Tiermedizin sowie der Phytopathologie. Für Bildatlanten bzw. Bildtafeln bei sonstigen Abbildungswerken verwende Bildband oder Bestimmungsbuch.").

    Wenn man sich für die Bildband-Interpretation entschieden hat, dann können die den Bildband ausmachenden Abbildungen, wie Sie zu Recht sagen, nicht mehr als illustrierender Inhalt angegeben werden. Es gibt aber trotzdem eine Möglichkeit, um explizit auszudrücken, dass Diagramme und/oder Informationsgrafiken in dem Band enthalten sind, und zwar nicht über RDA 7.15, sondern über RDA 7.2. Denn wir haben nicht verboten, dass man - neben der Vergabe der normierten Begriffe nach AH-007 - RDA 7.2 auch so verwendet, wie es von RDA eigentlich vorgesehen ist, nämlich in Form einer Freitextangabe. Diese darf dann aber natürlich nicht in dem Feld stehen, das für die Verlinkung mit den normierten Formangaben vorgesehen ist, sondern kann nur in ein Anmerkungsfeld kommen. Dort könnten Sie dann etwas schreiben wie ""Enthält Informationsgrafiken" oder "Diagramme und Informationsgrafiken".

    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #5

    Kari (Donnerstag, 20 Juli 2017 14:48)

    Liebe Frau Wiesenmüller,
    Vielen Dank für Ihre rasche Antwort! Beim zweiten Band verhält es sich ganz ähnlich. Ich werde die beiden Datensätze also entsprechend korrigieren.
    Herzliche Grüße
    Karin Kleiber