Änderungen bei Reproduktionen in anderer physischer Form

Vor kurzem wurde eine größere Änderung bei den D-A-CHs veröffentlicht. Dies ist derzeit leider nur im RDA-Info-Wiki möglich, da das "alte" RDA Toolkit bekanntlich eingefroren ist und darin keine Aktualisierungen mehr vorgenommen werden können. Die Änderung betrifft die D-A-CHs zu RDA 1.11 und 2.1, die komplett überarbeitet und um einen wichtigen Punkt erweitert wurden. In der Folge waren außerdem zusätzliche D-A-CHs an einer ganzen Reihe von Stellen nötig; ich komme darauf zurück.

Aktueller Stand der D-A-CH AWR im RDA-Info-Wiki der DNB; die geänderten Dateien sind rot markiert
Aktueller Stand der D-A-CH AWR im RDA-Info-Wiki der DNB; die geänderten Dateien sind rot markiert

Hintergrund der Veränderungen ist die Entscheidung des Standardisierungsausschusses, bei der Behandlung von Reproduktionen eine zusätzliche Option zuzulassen. Aber der Reihe nach:

Grundlegendes zu RDA und Reproduktionen

Bekanntlich erhält eine Reproduktion gemäß RDA eine eigene Beschreibung, deren Basis die Reproduktion selbst und nicht das Original ist. Als Erscheinungsdatum wird also das Erscheinungsdatum der Reproduktion erfasst und nicht das des Originals, als Verlagsname der Verlag der Reproduktion und nicht der des Originals etc. Dies entspricht dem, was auch unter RAK für einen Teil der Reproduktionen üblich war, beispielsweise für ein gedrucktes Faksimile. Hingegen wurde für Reproduktionen auf Mikrofilm oder Digitalisate, die sozusagen nur als Ersatz für das Original verwendet werden und überwiegend von den Bibliotheken selbst produziert werden, gemäß RAK zwar auch eine eigene Titelaufnahme erstellt, jedoch nach einem anderen Typus (sog. "Sekundärausgabe"): Die Beschreibung basierte in diesen Fällen auf dem Original (d.h. in den primären Feldern wurde das Jahr, der Verlag etc. des Originals angegeben), und die Angaben zur Reproduktion wurden nur in zusätzlichen Feldern erfasst.

Zwar können die Informationen zum Original auch nach RDA durchaus erfasst werden, aber nur in Form einer Beziehung zu einer anderen Manifestation. Wie so oft, macht dann das Austauschformat MARC 21 Schwierigkeiten: Wichtige Angaben zum Original können dort nur suboptimal gespeichert und ausgetauscht werden. Beispielsweise kann das Erscheinungsjahr des Originals nur bei Monografien in einem separaten Feld erfasst werden (Export über das MARC-Feld 008), während dies bei fortlaufenden Ressourcen aufgrund von Format-Beschränkungen nicht möglich ist. Ort und Verlag werden über das Beziehungsfeld 776 transportiert, sind aber dort nur durch Deskriptionszeichen getrennt, was in manchen Systemen eine separate Indexierung erschwert. Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn - wie es häufig geschieht - das Katalogisat für die Reproduktion automatisch aus dem Katalogisat für das Original generiert wird. Dabei kann sich eine unerfreuliche Mischung innerhalb der bibliografischen Beschreibung ergeben, z.B. im Bereich der Anmerkungen. In manchen Verbünden herrscht so große Unzufriedenheit mit der RDA-Regelung, dass für Digitalisate vielfach noch RAK-Aufnahmen erstellt werden.

Einige weitere Verbünde, darunter der BVB, haben sich - zumindest bei Digitalisaten - für ein anderes Datenmodell entschieden, die sogenannte "angereicherte Aufnahme". Dabei wird kein eigener Datensatz für die Reproduktion erstellt, sondern alle wichtigen Informationen zum Digitalisat werden in einem Beziehungsfeld der Print-Aufnahme (wiederum MARC 776) erfasst; zusätzlich wird die URL des Digitalisats angegeben. Ausgehend von einer solchen Aufnahme kann man dann sowohl das Digitalisat aufrufen als auch (in den Katalogen von Bibliotheken, die die Printausgabe besitzen) das Original bestellen. Dies ist eine durchaus RDA-gerechte Lösung, da man die Angaben zum Digitalisat ja ebenfalls als (natürlich erlaubte) Beziehung zu einer anderen Manifestation auffassen kann. Die Tatsache, dass nicht alle Bibliotheken, die eine solche Aufnahme nachnutzen, auch das Original besitzen, scheint übrigens in der Praxis kein Problem zu sein. Denn offenbar haben die allermeisten BenutzerInnen ohnehin keinen Bedarf mehr am Original, sobald ein Digitalisat vorhanden ist.

Dieses sehr charmante Modell ist allerdings nicht in allen Verbünden und Lokalsystemen umsetzbar. Beispielsweise ist in Pica-Systemen die Codierung der physischen Form einer Ressource eine ganz zentrale Information im Titeldatensatz, über die u.a. die Indexierung, Anzeige und Ausleihe gesteuert werden. Eine Codierung als "gleichzeitig Print und online", die man für die angereicherte Aufnahme benötigen würde, ist in diesen Systemen nicht möglich.

Bemerkenswert ist schließlich, dass selbst in den USA Reproduktionen von Druckwerken in anderer physischer Form üblicherweise nicht nach den Regeln von RDA katalogisiert werden. Stattdessen wird eine Art "Mischaufnahme" praktiziert, wobei sich die Vorgehensweise für Mikroformen und Digitalisate leicht voneinander unterscheidet. Bei Mikroformen werden die Verlagsangaben, das Erscheinungsdatum und der Umfang des Originals in den Hauptfeldern erfasst; die Angaben, die sich auf die Reproduktion beziehen, kommen in ein Anmerkungsfeld. Beim Medien- und Datenträgertyp erfasst man jedoch die Angaben, die sich auf die Mikroform beziehen. Die Regelung für Digitalisate sieht an zwei Stellen etwas anders aus: Zum einen wird nicht nur der Medien- und Datenträgertyp, sondern auch der Umfang passend für die Reproduktion angegeben (also "1 Online-Ressource"). Zum anderen wird normalerweise kein Anmerkungsfeld mit den Angaben zur digitalisierenden Bibliothek erfasst, weil "provider neutral records" angelegt werden sollen (d.h. es wird grundsätzlich nur ein Datensatz angelegt, auch wenn das Original von mehreren Bibliotheken digitalisiert wurde).

Neue Diskussion über den Umgang mit Reproduktionen

Bereits im Vorfeld des RDA-Umstiegs war intensiv über die Behandlung von Reproduktionen in anderer physischer Form diskutiert worden. Auf Initiative des GBV hin wurde das Thema vor einiger Zeit wieder aufgegriffen (vgl. Protokoll der 32. Sitzung des STA, S. 9). Ein Expertenteam, dem auch ich angehört habe, beschäftigte sich nochmals intensiv aus verschiedenen Blickwinkeln mit der Thematik und prüfte in diesem Zusammenhang auch die konkreten Folgen des RDA-gerechten Modells.

Bei Testrecherchen in verschiedenen Katalogen zeigten sich erhebliche Probleme - sowohl bei der Recherche als auch bei der Präsentation. Die im Datensatz für die Reproduktion enthaltenen Informationen zur Druckausgabe werden in den Systemen unterschiedlich vollständig (teilweise auch gar nicht) indexiert, sodass bei einer Suche mit den Angaben zum Original die Reproduktion u.U. nicht gefunden wird. Das ist vor allem dann problematisch, wenn nur das Digitalisat vorhanden ist - denn wenn zumindest die Aufnahme für die Druckausgabe gefunden wird, ist diese in der Regel mit der für die Online-Ausgabe verlinkt.

Sind Aufnahmen für die Druck- und die Online-Ausgabe vorhanden, so werden sie in den Systemen auch getrennt angezeigt. Eine Ausnahme stellen dabei die Primo-Kataloge dar, die verschiedene Manifestationen desselben Werks routinemäßig zusammenführen. In umfangreicheren, chronologisch sortierten Trefferlisten stehen Reproduktion und Original typischerweise nicht beieinander, da die Reproduktion mit dem aktuellen Jahr sortiert wird. In Kurztitellisten erkennen NutzerInnen die gesuchte Veröffentlichung womöglich gar nicht, da das Digitalisat mit dem Erscheinungsvermerk der Reproduktion angezeigt wird. Werden vorhandene Digitalisate nicht gefunden, kann es zu unnötigen Fernleihbestellungen kommen.

Zu bedenken ist außerdem, dass die Metadaten auch an übergreifende Portale wie die Deutsche Digitale Bibliothek weitergegeben werden. Dort sind dann nur die Datensätze für die Digitalisate vorhanden, während nicht nur für die Suche, sondern auch z.B. für Filtermöglichkeiten über Facetten stets die Angaben des Originals entscheidend sind (denn das ist es, was die BenutzerInnen kennen und wofür sie sich interessieren). Es ist hier außerdem besonders wichtig, dass die bibliothekarischen Metadaten mit den Daten von Produzenten aus anderen Bereichen gut "zusammenspielen". Auch mit Blick auf rechtliche Fragen (wann ist eine Ressource gemeinfrei?) benötigt man die Daten des Originals in gut zugänglicher und leicht zu verarbeitender Form.

In ihrem Abschlussbericht für den STA empfahl das Expertenteam für diejenigen Verbünde, die mit zwei Datensätzen für Original und Reproduktion arbeiten, künftig eine Lösung entsprechend dem amerikanischen Modell für Mikroformen. Die Prüfung ergab außerdem, dass ein Nebeneinander von Datenmodellen mit zwei Aufnahmen und des Modells "angereicherte Aufnahme" unproblematisch ist. Im Juli 2018 stimmte der STA den Vorschlägen des Expertenteams zu (vgl. Protokoll der 33. Sitzung des STA, S. 9).

Anpassung der D-A-CH AWR für Reproduktionen in anderer physischer Form

Aufgrund der Entscheidung des STA mussten die einschlägigen D-A-CHs angepasst werden. Die zentrale Änderung findet sich im umgearbeiteten D-A-CH zu RDA 1.11 in der Erläuterung 2 "Behandlung der unterschiedlichen Typen von Reproduktionen" - dort bei Punkt 2 "Reproduktionen in anderer physischer Form":

"Erstellen Sie für Reproduktionen in anderer physischer Form eine eigene Beschreibung und setzen Sie diese mit der Beschreibung des Originals in Beziehung (D-A-CH AWR 27.1). (...) Erstellen Sie die Beschreibung der Reproduktion entweder auf der Basis der Reproduktion (Option 1, vgl. 2.1) oder auf der Basis des Originals (Option 2, vgl. 2.2). Für Digitalisate gibt es noch eine weitere Option (vgl. 2.3). Welche dieser Optionen zur Anwendung kommen, wird in der jeweiligen Bibliothek bzw. im jeweiligen Verbund festgelegt."

Wie man sieht, entspricht die Option 1 der bisherigen Regel streng nach RDA, die weiter zulässig bleibt. Die Option 2 entspricht der neuen Möglichkeit, bei der zentrale Angaben auf der Basis des Originals gemacht werden. Für Digitalisate bleibt natürlich auch das Modell "angereicherte Aufnahme" erlaubt. Diese Möglichkeit wurde außerdem weiter liberalisiert, um die D-A-CH-Regelung der faktischen Praxis anzupassen. Bisher gab es für die Anwendung der Methode zwei Voraussetzungen: Zum einen musste es sich um "um frei zugängliche Online-Veröffentlichungen handeln", zum anderen sollte "diese Praxis (...) nur im Rahmen von Massendigitalisierungen angewendet werden" (so die Formulierung im früheren D-A-CH zu RDA 2.1). Diese zweite Voraussetzung wurde bei der Neuregelung gestrichen. In den entsprechenden Abschnitten des D-A-CHs werden die beiden Optionen und die zusätzliche Option für Digitalisate dann noch näher erläutert und an Beispielen illustriert.

Aufgrund der neuen Option "Beschreibung auf der Basis des Originals" mussten außerdem bei verschiedenen weiteren RDA-Stellen neue D-A-CHs ergänzt werden, z.B. bei RDA 2.2.3.3, 2.3.1.3, 2.3.2.3 etc. Bei diesen Stellen geht es jeweils darum, welche Angaben für die Beschreibung einer Reproduktion zu verwenden sind, wobei das Regelwerk die Anwendung der RDA-Regel - also unsere Option 1 - vorausgesetzt wird. Diese Stellen gelten folglich nicht, wenn die neue Option 2 angewendet wird. Bei allen betroffenen Stellen wurde deshalb der folgende Satz als Erläuterung ergänzt:

"Bei einer Reproduktion in anderer physischer Form wenden Sie diese Regelwerksstelle nur an, wenn Sie die Beschreibung auf Basis der Reproduktion (Option 1) erstellen (vgl. D-A-CH zu RDA 1.11, ERL 2)."

Die Anwender müssen nun jeweils festlegen, welche der drei zulässigen Methoden sie in der Praxis anwenden wollen. GBV und SWB haben bereits entschieden, dass mit dem Umstieg auf den K10plus grundsätzlich die neue Option 2 angewendet werden soll. Wie das Verfahren in der ZDB sein wird, ist derzeit noch in der Abstimmung.

Neustrukturierung der D-A-CHs zu RDA 1.11 und 2.1

Als sich eine kleine Arbeitsgruppe der Fachgruppe Erschließung, der wiederum auch ich angehört habe, daran machte, die neue Regelung in die D-A-CH einzubauen, wurde rasch deutlich, dass bei den beiden D-A-CHs zu RDA 1.11 und 2.1 eine grundlegende Überarbeitung nötig war. Diese D-A-CHs waren sozusagen "historisch gewachsen" (wenn man angesichts des vergleichsweise kurzen Zeitraums, seit dem wir uns mit RDA beschäftigen, schon von "historisch" sprechen kann) und - Sie werden mir hier sicher zustimmen - im Lauf der Zeit extrem unübersichtlich geworden. Insbesondere war die Verteilung der Inhalte auf die beiden D-A-CHs sachlich nicht immer nachzuvollziehen, und die häufigen Querverweisungen trugen noch zur weiteren Verwirrung bei. Auch war manches als Anwendungsregel, anderes aber als Erläuterung definiert, was dazu führte, dass einige inhaltlich zusammengehörige Textpassagen auseinandergerissen werden mussten. Wir entschieden uns deshalb für eine komplette Neustrukturierung der beiden D-A-CHs. Das Grundprinzip dabei war, dass alles, was mit Reproduktionen zu tun hat, auch bei der Regelwerksstelle zu den Reproduktionen stehen sollte - also im D-A-CH zu RDA 1.11. Deshalb wanderten beispielsweise die umfangreichen Regelungen zu den unveränderten Nachdrucken von 2.1 nach 1.11.

Das neue D-A-CH zu RDA 1.11 enthält drei Erläuterungen: In der Erläuterung 1 " Allgemeines zu Reproduktionen" wird u.a. erklärt, was als Reproduktion gilt, und auch aufgeführt, was nicht darunter fällt. Die Erläuterung 2 "Behandlung der unterschiedlichen Typen von Reproduktionen" gliedert sich in drei Unterpunkte. Zuerst geht es um Reproduktionen in gleicher physischer Form: Faksimiles, Nachdrucke mit und ohne relevante Unterschiede zum Original sowie Kopien. Bei den Nachdrucken wird an dieser Stelle jedoch nur die grundsätzliche Behandlung beschrieben. Im zweiten Unterpunkt werden Reproduktionen in anderer physischer Form behandelt, also die vorhin beschriebenen Optionen erläutert. Im dritten Unterpunkt werden Sonderfälle thematisiert (Rundfunk- und Fernsehmitschnitte sowie Selbsterstellte Ausdrucke von Online-Ressourcen). Die Frage, ob für einen Nachdruck eine eigene Beschreibung anzulegen ist, oder nicht, wird in der Erläuterung 3 "Abgrenzung von Nachdrucken mit und ohne relevante Unterschiede zum Original" geklärt.

Im neuen D-A-CH zu RDA 2.1 finden sich ebenfalls drei (allerdings jeweils nur kurze) Erläuterungen: Bei der ersten geht es um unterschiedliche Einbandarten, bei der zweiten um unterschiedliche Kodierungsformate und bei der dritten um einen Spezialfall bei Hochschulschriften. Für alles, was mit Reproduktionen zu tun hat, wird auf das D-A-CH zu RDA 1.11 verwiesen.

Die Fachgruppe Formalerschließung hat die vorgeschlagene Umstrukturierung und Neuverteilung der Inhalte begrüßt, und wir hoffen, dass auch Sie die neue Version übersichtlicher und logischer finden werden. Im neuen RDA Toolkit werden außerdem die Inhalte der beiden D-A-CHs voraussichtlich sehr nahe beieinander stehen, was ihre Benutzung weiter erleichtern sollte.

Heidrun Wiesenmüller

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Kommentare: 4
  • #1

    Jaki (Freitag, 15 März 2019 11:35)

    Jetzt ist das "alte" Toolkit zwar "eingefroren", was ist aber, wenn dort tatsächlich noch Fehler gefunden werden, z.B. falsche Zahlenangaben beim Verweis auf andere Regelwerksstellen? Aus meiner Sicht ein ziemlich kurzsichtiges Verfahren.

  • #2

    Heidrun Wiesenmüller (Samstag, 16 März 2019 10:53)

    Liebe/r Jaki,

    ich verstehe schon, dass man nicht beide Systeme gleichzeitig pflegen will bzw. kann. Es ist aber natürlich in der Tat eine sehr unschöne Situation, dass keine Änderungen mehr im Toolkit möglich sind. In der Fachgruppe Erschließung haben wir uns darauf verständigt, wirklich nur die allernötigsten Änderungen bei den D-A-CHs zu machen, solange das Toolkit eingefroren ist. Aber diese können nun leider wirklich nur im RDA-Info-Wiki eingesehen werden.

    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #3

    Alex (Freitag, 22 März 2019 03:52)

    Liebe Frau Wiesenmüller,

    ich bin einer – von wahrscheinlich relativ vielen – Bibliothekaren, die in einem Unternehmen arbeiten, das letzendlich noch auf der Basis von RAK bzw. einer eigenen abgewandelten Form hiervon arbeiten. Dennoch möchte ich mich natürlich durchgehend weiterbilden. Ihr Buch und Blog ist dabei eine sehr große Hilfe. Dafür erstmal vielen Dank!

    Dennoch kann ich nicht nachvollziehen, warum das RDA-Toolkit eine geschlossene Website ist. Hierdurch werden Bibliothekare ausgeschlossen, die nicht in einer Institution arbeiten, die RDA implementiert haben und aus diesem Grund natürlich auch niemanden auf entsprechende Weiterbildungen schicken.

    Diese Handhabung erschwert mir und allen anderen Bibliothekaren in meiner Situation die eigenständige Weiterbildung. Insbesondere im Zeitalter des Internets verstehe ich nicht diese rückständige Herangehensweise, die Wissen vorenthält, anstatt es jedem zugänglich zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Alex

  • #4

    Heidrun Wiesenmüller (Sonntag, 24 März 2019 11:56)

    Liebe/r Alex,

    auch ich und viele andere sind nicht glücklich darüber, dass das Toolkit kostenpflichtig ist. Die Argumentation des RSC ist, dass das über die Abos eingespielte Geld benötigt wird, um damit die Standardisierungsarbeit zu finanzieren.

    Im D-A-CH-Raum haben wir aber ja zumindest die Konsortiallizenz, d.h. Sie können sich einen Zugriff verschaffen, ohne dass dadurch für Ihre Bibliothek Kosten entstehen. Ich glaube auch nicht, dass der Zugriff davon abhängig ist, ob bereits RDA implementiert ist. Sie sind offenbar nicht Mitglied eines Verbunds (sonst wäre die jeweilige Verbundzentrale zuständig). Öffentliche Bibliotheken wenden sich an die ekz. Und für den "Rest" ist die DNB zuständig. Genauere Infos finden Sie hier: <https://wiki.dnb.de/display/RDAINFO/RDA+in+D-A-CH>

    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller