Update: Neue Regelung für echte Hochschulschriften

Anfang November hatte ich bereits ein Update zu Änderungen bei Hochschulschriften gepostet und dort darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche D-A-CH-Regelung für den Verlag bei echten Hochschulschriften nochmals geändert werden muss. Geplant war zunächst gewesen, als Verlag die Hochschule anzugeben. Im folgenden Beispiel wäre also das Element 2.8.4 Verlagsname mit "Eberhard Karls Universität Tübingen" gefüllt worden. Dies stieß jedoch auf juristische Bedenken, weshalb das entsprechende D-A-CH geändert werden muss.

Titelblatt einer echten Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver der Universität Tübingen
Titelblatt einer echten Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver der Universität Tübingen

Wie angekündigt, wurde das Thema auf der letzten Sitzung der AG RDA nochmals behandelt. Mit großer Mehrheit wurde dort entschieden, das Element "Verlagsname" bei echten Hochschulschriften ganz wegzulassen. Denn die beiden denkbaren Alternativen wären noch weniger befriedigend gewesen: Entweder hätte man den Namen des Verfassers in eckigen Klammern angeben können (sozusagen als Selbstverlag). Für Benutzer würde dies keinen Mehrwert bringen und vermutlich eher irritierend wirken. Oder man hätte - ebenfalls in eckigen Klammern - die Angabe "Verlag nicht ermittelbar" erfassen können. Dies wäre aber irreführend, weil es so aussehen würde, als gäbe es durchaus einen Verlag, den wir nur nicht herausbekommen hätten. Insofern scheint der Verzicht auf das Element in diesen besonderen Fällen noch die beste Lösung zu sein.

Die Regelung für den Erscheinungsort bleibt erhalten, da es hier keine juristischen Bedenken gab. Man verwendet dafür den Hochschulort in der Form der Informationsquelle.

Ein kleines Detail am Rande: Öfter steht der Ort zweimal auf der Titelseite, wie auch im obigen Beispiel: einmal als Teil des Titelzusatzes ("Dissertation zur Erlangung etc.") und einmal unten auf der Titelseite, d.h. an der Position, wo man einen Erscheinungsort erwartet. Welche Angabe verwendet man nun? Im vorliegenden Beispiel ist es natürlich egal, weil die Angabe in beiden Fällen "Tübingen" lautet. Es könnte aber ja auch einmal abweichende Fassungen geben, z.B. "Frankfurt am Main" vs. "Frankfurt a.M.". In einem solchen Fall würde ich die Angabe aus dem Titelzusatz präferieren, weil hier der Ort in unmittelbarer Verbindung mit dem Namen der Hochschule erscheint.

Das geänderte D-A-CH wird mit dem Februar-Update im RDA Toolkit veröffentlicht. Im SWB hat man sich dafür entschieden, die neue Praxis ab sofort anzuwenden.

Heidrun Wiesenmüller

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Kommentare: 2
  • #1

    Maximilian Lowisch (Montag, 21 Dezember 2015 09:11)

    Liebe Frau Wiesenmüller,

    was für juristische Bedenken waren das denn? So ganz kann ich das nicht nachvollziehen.

    Danke und Gruß

    M. Lowisch

  • #2

    Heidrun Wiesenmüller (Montag, 21 Dezember 2015 09:38)

    Lieber Herr Lowisch,
    die juristischen Bedenken habe ich im Blog-Beitrag vom 3. November 2015
    http://www.basiswissen-rda.de/2015/11/03/update-%C3%A4nderungen-bei-echten-hochschulschriften/
    erläutert. Ich persönlich konnte sie auch nicht recht nachvollziehen.
    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller