Streichung von 7.23 (Ausführender, Erzähler und/oder Präsentator) und 7.24 (Künstlerische und/oder technische Angabe)

Mittlerweile wurden weitere "Sec final"-Dokumente veröffentlicht, mit denen die im April in Kraft tretenden Änderungen am Regelwerk vorab publiziert werden. Eine einschneidende Neuerung stellt die Streichung der Elemente 7.23 (Ausführender, Erzähler und/oder Präsentator) und 7.24 (Künstlerische und/oder technische Angabe) dar, die auf ein Proposal der ALA (6JSC/ALA/32) zurückgeht. Nach dem derzeit noch gültigen Regelwerksstand werden Nennungen bestimmter verantwortlicher Personen, Familien und Körperschaften nicht als normale Verantwortlichkeitsangaben erfasst, sondern in Form von Anmerkungen (Fußnoten). Dies betrifft zum einen Verantwortliche, die in der Produktion einen Auftritt haben (z.B. Schauspieler, bestimmte Arten von Musikern oder Gastgeber einer Talkshow; zu erfassen unter RDA 7.23), und zum anderen solche, die an der künstlerischen oder technischen Produktion beteiligt sind (z.B. Regisseure, Produzenten, Kameraleute, Kostümbildner oder Toningenieure; zu erfassen unter RDA 7.24). Der folgende Screenshot zeigt am unteren Ende die entsprechenden Verweisungen auf 7.23 und 7.24 bei der Verantwortlichkeitsangabe im momentanen Regelwerkstext.

Screenshot aus dem RDA Toolkit mit den Verweisungen auf 7.23 und 7.24 bei der Verantwortlichkeitsangabe
Screenshot aus dem RDA Toolkit (www.rdatoolkit.org), verwendet mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association und CILIP)

Ich fand diese Regelung wenig befriedigend und werde die beiden Elemente deshalb nicht vermissen. In theoretischer Sicht störte mich die Zuordnung von 7.23 und 7.24 zur Ebene der Expression. Denn es sind auch Verantwortliche betroffen, die nicht zur Expression gehören, sondern auf der Werkebene angesiedelt sind (z.B. betrachtet RDA Produzenten und Filmregisseure als "sonstige Personen, Familien und Körperschaften, die mit einem Werk in Verbindung stehen"). Auch in der Praxis fand ich die Ergebnisse nicht immer glücklich. Natürlich ist es in manchen Fällen sinnvoll, mit Fußnoten zu arbeiten (etwa bei der Angabe der Besetzung eines Films). Aber es ist nicht wirklich einsichtig, warum man beispielsweise den Sprecher eines Hörbuchs in eine Anmerkung "verbannen" sollte, anstatt einfach "gelesen von XY" als Verantwortlichkeitsangabe zu erfassen.

Die jetzt veröffentlichte Neuregelung schafft eine erfreulich hohe Flexibilität. Die Elemente 7.23 und 7.24 werden gestrichen. Die bisher unter diese Regelwerksstellen fallenden Angaben kann man nun, wenn man möchte, als normale Verantwortlichkeitsangaben erfassen. Gleichzeitig besteht weiterhin die Möglichkeit, mit einer Anmerkung zu arbeiten. Dafür wird künftig aber ein anderes Element verwendet, nämlich die "Anmerkung zur Verantwortlichkeitsangabe" (RDA 2.17.3), also ein Merkmal der Manifestation. Die neue Rgelung ist sehr offen formuliert und nicht mehr auf bestimmte Arten von Verantwortlichen beschränkt:

"Make a note on persons, families, or corporate bodies not recorded in the statement of responsibility if considered important for identification, access, or selection (see 2.17.3)."

Diese Neuregelung stellt m.E. eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation dar.

Bei Redaktionsschluss des Lehrbuchs kannten wir zwar das Proposal, wussten aber nicht, wie sich das JSC dazu stellen würde. Deshalb konnten wir im Lehrbuch nur einen Hinweis anbringen, dass sich an dieser Stelle möglicherweise Änderungen ergeben werden. Wir werden aber auf unserer Begleitwebsite zeitnah zum Erscheinen des Lehrbuchs einen Bereich anlegen, in dem wir Aktualisierungen auflisten werden. Diese hier wird vermutlich nicht die einzige sein!

Nachtrag vom 15.03.2015: Mittlerweile liegt das "Sec final"-Dokument vor, d.h. die Endfassung der Änderungen, wie sie im April ins (englische) Toolkit kommen werden (6JSC/ALA/32/Sec final/rev/2).

Heidrun Wiesenmüller

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