Rezension von Barbara Müller-Heiden in IWP

Nun hat auch Information - Wissenschaft & Praxis (IWP) eine Besprechung unseres Lehrbuchs gebracht, und zwar in Heft 4/2016, S. 278-280. Mit freundlicher Genehmigung der Rezensentin, Barbara Müller-Heiden (Berlin), der Redaktion von IWP und des Verlags De Gruyter können wir die Rezension auf unserer Website zur Verfügung stellen.

Die Besprechung von Barbara Müller-Heiden in IWP
Die Besprechung von Barbara Müller-Heiden in IWP

Auch bei Frau Müller-Heiden ist das Lehrbuch gut angekommen. Sie bezeichnet es als "übersichtlich strukturiert", "didaktisch gut aufbereitet" und nennt es sogar einen "Meilenstein in mehrfacher Hinsicht" (S. 278). Besonders gelobt wird das Layout, das "einen neuen Standard für Lehrbücher in unserem Berufsbereich" setzt (S. 279). In der Tat hat De Gruyter unsere Ideen zum zweispaltigen Layout auf eine wirklich gelungene Weise umgesetzt.

Die Rezensentin macht auch einige Verbesserungsvorschläge, die wir uns natürlich mit Blick auf die 2. Auflage genau ansehen werden. Für das Register wird vorgeschlagen, "RDA-spezifische Bezeichnungen fett auszuzeichnen". Das würde allerdings sehr unübersichtlich werden, weil ein sehr großer Teil der Begriffe im Register RDA-spezifisch ist. Was wir aber vielleicht machen könnten wäre - sozusagen umgekehrt - die nur in RAK gültigen Verweisungsformen wie "Verfasserangabe" mit dem Hinweis "(RAK)" zu versehen. Vorgeschlagen wird auch ein Glossar. Das halte ich für schwer umsetzbar: Selbst eine stark gekürzte Fassung des Glossars aus dem RDA Toolkit würde ja noch einen erheblichen Umfang einnehmen, und dieser Platz würde für anderes fehlen. Wir könnten aber in der 2. Auflage deutlicher auf das im Toolkit enthaltene Glossar hinweisen.

Die Rezension beschäftigt sich übrigens nicht nur mit "Basiswissen RDA", sondern auch mit dem neuen Regelwerk selbst. Eine Sache möchte ich dabei aber doch richtig stellen:

"Die Grundprinzipien beim Erfassen (d. h. Angabe einer Information im Katalog) und dem Übertragen - eine exakte, vorlagegetreue Übernahme der Angaben, ggf. sogar mit den dort vorhandenen Fehlern (!) einschließlich der vorgefundenen Groß- oder Kleinschreibung – stellt eine Abkehr von RAK-Konventionen dar, in denen die Ansetzungsregeln eine zentrale Rolle spielten." (S. 279)

Das stimmt so nicht ganz, denn die Groß-/Kleinschreibung gehört gerade nicht zu den Aspekten, die genau übernommen werden, wenn man eine Angabe überträgt. Hier gilt vielmehr immer noch das Grundprinzip, dass die Wörter so zu schreiben sind, wie sie in der jeweiligen Sprache in einem Fließtext, mitten im Satz, geschrieben werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, z.B. bei bewusst ungewöhnlicher Groß-/Kleinschreibung in Titeln oder Namen von Körperschaften (vgl. Kap. 4.2.3 im Lehrbuch).

Als man Mitte der 1990er an RAK2 arbeitete, ging man übrigens deutlich weiter. Die entsprechende Regelwerksstelle hätte lauten sollen (RAK2-Entwürfe, § 117,6):

"Die Groß- bzw. Kleinschreibung der Anfangsbuchstaben von Wörtern richtet sich im allgemeinen nach der Vorlage. Bei Wörtern, die ganz in Großbuchstaben geschrieben sind, werden die Anfangsbuchstaben gemäß den Rechtschreibregeln der betreffenden Sprache groß bzw. klein, die übrigen Buchstaben klein geschrieben."

Heidrun Wiesenmüller

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