Drei Minuten RDA: Zusammenstellender

Im SWB haben wir vor kurzem festgestellt, dass die Beziehungskennzeichnung "Zusammenstellender" (bei uns implementiert mit Gendering: "ZusammenstellendeR") häufig falsch verwendet wird - vermutlich ist es in anderen Verbünden und Bibliotheken nicht anders. Mit dem folgenden "Drei Minuten RDA"-Beitrag möchte ich deshalb für etwas Aufklärung sorgen.

Screenshot aus dem RDA Toolkit (www.rdatoolkit.org), verwendet mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association und CILIP)
Screenshot aus dem RDA Toolkit (www.rdatoolkit.org), verwendet mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association und CILIP)

Das wichtigste, was man sich bei der Beziehungskennzeichnung "Zusammenstellender" merken muss, ist ihre Position im Anhang I. Sie steht bei den Beziehungskennzeichnungen für geistige Schöpfer (RDA Anh. I.2.1), darf also auch nur für einen geistigen Schöpfer verwendet werden. Die Definition macht deutlich, in welchen Fällen sie zu verwenden ist: immer dann, wenn jemand kleine Informationseinheiten zusammenträgt und bearbeitet, wie z.B. bei einer Bibliografie oder einem Verzeichnis, und dadurch ein neues Werk erschafft. Dies korrespondiert mit dem fünften Absatz aus der Regelwerksstelle RDA 19.2.1.1, in der "geistiger Schöpfer" definiert wird (letzter Absatz im folgenden Screenshot).

Screenshot aus dem RDA Toolkit (www.rdatoolkit.org), verwendet mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association und CILIP)
Screenshot aus dem RDA Toolkit (www.rdatoolkit.org), verwendet mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association und CILIP)

Weitere Beispiele für diesen Typ sind Kataloge, Sprachwörterbücher und Sachwörterbücher (Lexika). Es sind letztlich dieselben Fälle, die in RAK-WB § 601 Anm. 1 angesprochen sind: "Als Verfasser gelten auch Personen, die eine Bibliographie, einen Katalog, ein Werkverzeichnis, ein Wörterbuch und dgl. zusammengestellt und nicht lediglich redaktionell bearbeitet haben." Nur für diese Arten von Werken ist also "Zusammenstellender" zu verwenden.

Handelt es sich bei den einzelnen Informationsbausteinen um längere Texte (wie z.B. bei manchen Lexika), so könnte man natürlich alternativ auch einfach "Verfasser" verwenden. Aber es fragt sich, ob man wirklich in jedem Fall zwischen "Zusammenstellender" und "Verfasser" abwägen möchte. Im Lehrbuch haben wir deshalb empfohlen, bei Publikationen dieses Typs grundsätzlich "Zusammenstellender" zu vergeben (S. 144).

Dass "Zusammenstellender" häufig falsch verwendet wird, liegt nun an einer unglücklichen terminologischen Doppelung: Hat man beispielsweise eine Aufsatzsammlung - also eine "Zusammenstellung" - vor sich, so ist es natürlich naheliegend, die Personen, die für die Zusammenstellung verantwortlich sind, als "Zusammenstellende" zu bezeichnen (zumal, wenn man nur auf die Liste der Beziehungskennzeichnungen schaut und nicht auch die Definitionen dazu liest).

Hier muss man sich freilich klar machen, dass wir den Begriff "Zusammenstellung" etwas verkürzt verwenden: Wir meinen damit immer eine Zusammenstellung von mehreren Werken (und eben nicht eine Zusammenstellung von einzelnen Informationsbausteinen wie in einer Bibliografie o.ä.). Handelt es sich dabei um Werke desselben geistigen Schöpfers, so gilt dieser auch als der geistige Schöpfer des Zusammenstellungs-Werks. Sind es hingegen Werke mehrerer Verfasser, so hat die Zusammenstellung als Ganzes keinen geistigen Schöpfer.

Diejenigen Personen, die die Werke zusammengestellt haben, können also gar nicht geistige Schöpfer sein. Sie sind nur Mitwirkende (RDA 20.2), und als Beziehungskennzeichnung wird schlicht "Herausgeber" verwendet. In der Frühzeit von RDA gab es übrigens zusätzlich zu "Herausgeber" noch "Herausgeber einer Zusammenstellung" (editor of a compilation). Ich persönlich fand diese Differenzierung sehr gut, stand mit dieser Meinung aber offenbar alleine da. Nach größeren Protesten wurde die Beziehungskennzeichnung "Herausgeber einer Zusammenstellung" wieder gestrichen. Die Definition von "Herausgeber" umfasst seitdem auch den Fall, dass mehrere Werke zusammengestellt werden:

Screenshot aus dem RDA Toolkit (www.rdatoolkit.org), verwendet mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association und CILIP)
Screenshot aus dem RDA Toolkit (www.rdatoolkit.org), verwendet mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association und CILIP)

Ein bisschen merkwürdig ist, dass es zwar bei "Zusammenstellender" eine Verweisung auf "Herausgeber" gibt, aber nicht umgekehrt auch eine Verweisung von "Herausgeber" auf "Zusammenstellender".

Übrigens lautete die deutsche Übersetzung von "compiler" in der ersten Fassung "Kompilator". Das war problematisch, weil der Begriff sehr negativ besetzt ist und man hier primär an einen Plagiator denkt, der sich seinen Text aus anderen Werken zusammenkopiert (vgl. die Definition in der Wikipedia). "Zusammenstellender" ist zugegebenermaßen nicht sehr elegant, aber es trifft zumindest den Kern der Sache.

Heidrun Wiesenmüller

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Kommentare: 4
  • #1

    JGE (Dienstag, 02 Februar 2016 11:09)

    Liebe Frau Wiesenmüller,
    das tut nichts zu dieser Sache, aber bei der Lektüre des Eintrags habe ich mich gefragt, wieso Sie bei den Screenshots einen "Genehmigungsnachweis" angeben. Nach deutschem Recht wäre das doch ein Zitat, das sie kommentieren? Oder meinen Sie, dass die graphische Darstellung in irgendeiner Form schutzwürdig ist?

    Zur Sache: Die Vorstellung, dass ein Zusammenstellender eine geistige Schöpfung vollbringt, ein Herausgeber aber nicht, korrespondiert nicht meiner Erfahrung mit der Herausgeberarbeit (und auch nicht der Praxis von Verlagen, wenn sie einen Vertrag mit einem Herausgeber schließen). Das hat auch damit zu tun, dass die verantwortliche Herausgabe eines Sammelbandes in der Regel Tätigkeiten umfasst, die nicht in der bloßen Zusammenstellung von fertigen Werken aufgeht. Das würde aber bedeuten, dass Fachsprache "Herausgeber" vom gewöhnlichen Gebrauch "Herausgeber" unterschieden werden muss. (Finde ich nicht schön.)

    Bei der Definition zum Zusammenstellenden ist die Frage, ob das "und" ernstgemeint ist, oder ob es eigentlich "und/oder" meint: Um die Bezeichnung "Zusammenstellender" zu verdienen, ist es erforderlich, dass man Daten ODER Informationen selektiert UND gliedert UND zusammenträgt UND editiert, oder genügt eine dieser Tätigkeiten? Wenn ich also einen Katalog erzeuge, indem ich einen ausschnittsweisen Datenbankabzug mache, indem ich eine Bestandskennzeichnung nutze, die bereits in den Daten vorhanden ist, und alle editiven Tätigkeiten durch Skripte erledigen lasse, die andere Leute geschrieben haben, bin ich dann ein "Zusammensteller"? (Konkreteres Beispiel: eine regionale Bibliographie von Veröffentlichungen eines Druckortes, zu erledigen durch Zusammenstellung der Daten, die durch das Datum Druckort XY ausgezeichnet sind.)

  • #2

    Heidrun Wiesenmüller (Dienstag, 02 Februar 2016 11:42)

    Liebe/r JGE,

    ich gehe auch davon aus, dass ich nach deutschem Recht nicht dazu verpflichtet wäre, den Genehmigungshinweis anzubringen. Aber das RSC wünscht es sich explizit so bei allen Screenshots aus dem Toolkit. Und da ich mir dabei nichts abbreche, mache ich es halt.

    Die Frage, ob Herausgeber eines Sammelwerks als geistige Schöpfer gelten sollten, ist nicht neu, sondern wird immer mal wieder diskutiert. Ich kann nicht ausschließen, dass sich diese Sichtweise irgendwann mal durchsetzt (zumal FRBRoo ein Werk viel weiter definiert und auch von einem "Publishing work" spricht, bei dem dann - wenn ich es richtig im Kopf habe - der Verlag der geistige Schöpfer ist). Aber derzeit ist RDA noch auf dem traditionellen Stand und weist solchen Herausgebern nur den Status von Mitwirkenden zu.

    Zur letzten Frage: Ich glaube nicht, dass die "und/oder-Frage" hier ganz streng festgelegt ist. Aber m.E. ist es trotzdem zwingend, dass ein ausreichender eigener "schöpferischer" Anteil vorliegt, damit die Person, die das macht, als geistiger Schöpfer anzusehen ist. In RDA 19.2.1.1 heißt es ja auch "*In some cases* [Hervorhebung von mir], the selection, arrangement, editing, etc., of content for a compilation effectively results in the creation of a new work." Hier ist, wie so oft, cataloger's judgement gefordert, um solche Fälle zu erkennen. In dem von Ihnen beschriebenen Fall bin ich der Ansicht, dass die Eigenleistung zu gering wäre, um von einem eigenen, neuen Werk zu sprechen. Das wäre für mich eher eine Beziehung zwischen zwei Expressionen, von denen die eine eben ein Auszug aus der anderen ist.

    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #3

    Margarete Payer (Donnerstag, 25 Februar 2016 18:09)

    Liebe Frau Wiesenmüller,
    mir scheinen die Zusammenstellenden nach RDA weiter gefasst zu sein als die Zusammenstellenden nach RAK. Wie sieht es aus mit Zusammenstellenden, die Vorhandenes erstmalig sammeln, wie z.B. Sprichwörter, Rätsel, Volkslieder? Dann sind wir beinahe beim "erweiterten Verfasser" der PI.
    Liebe Grüße
    Margarete Payer

  • #4

    Heidrun Wiesenmüller (Freitag, 26 Februar 2016 11:52)

    Liebe Frau Payer,
    die Definition spricht von "selecting, arranging, aggregating, and editing data, information, etc.". Es ist natürlich immer die Frage, wo man die Grenze zwischen "Daten und Informationen" und eigenen Werken zieht. Bei Sprichwörtern, Zitaten, Witzen o.ä. hätte ich gar keine Bedenken, "Zusammenstellender" zu verwenden. Bei einer Sammlung von Volksliedern würde ich eher dazu tendieren, dies als Zusammenstellung von mehreren Werken zu betrachten und den Sammelnden folglich nicht als geistigen Schöpfer anzusehen. Aber hier ist natürlich wieder viel "cataloger's judgment" dabei.
    Herzliche Grüße
    Heidrun Wiesenmüller