Übertragen: Kursivsetzung und einfache Anführungszeichen

Dieser Tage erreichten mich zwei interessante Fragen zum Thema Übertragen. Die erste Frage war: "Ist es nach RDA auch erlaubt, Elemente in Titeln, die vom Verlag kursiv gedruckt wurden, bei der Wiedergabe in Anführungszeichen zu setzen, um diesen Sachverhalt deutlich zu machen?" Eins der von der Fragestellerin mitgelieferten Beispiele war der folgende Aufsatztitel:

Die sogenannte nota accusativi im biblischen Hebräisch

Weitere typische Fälle sind Titel, welche andere Titel zitieren - die zitierten Titel sind dann häufig kursiv gesetzt. In meiner Titelblattsammlung habe ich dafür ein schönes Beispiel:

Beispiel für einen Titel, der in einem anderen Titel zitiert wird
Beispiel für einen Titel, der in einem anderen Titel zitiert wird

Antwort: Ja, das kann man ohne Weiteres machen, und es ist m.E. auch sehr sinnvoll. Das Hinzufügen der Anführungszeichen ist von RDA 1.7.3 abgedeckt. Dort heißt es am Ende: "Fügen Sie Zeichensetzung hinzu, wenn es aus Gründen der Klarheit notwendig ist". Da wir die Kursivsetzung nicht nachmachen können, müssen wir mit Interpunktion arbeiten, um die Verständlichkeit zu erhöhen.

Eine sinnvolle Wiedergabe der Beispiele wäre also:

Die sogenannte "nota accusativi" im biblischen Hebräisch

bzw.

Die gestörte Identität : Wahn und Wirklichkeit in James Hoggs "The private memoirs and confessions of a justified sinner"

Die zweite Frage war: "Dass in Titeln vorhandene Guillemets bei der Wiedergabe in doppelte Anführungszeichen umgesetzt werden ist klar.

1. Wie verfährt man mit 'halben Anführungszeichen' in der Vorlage? Bleiben die bei der Wiedergabe erhalten mittels Apostroph-Taste?

2. Des Öfteren begegnen in einer Titelfassung innerhalb doppelter Anführungszeichen noch Wörter, die in halbe Anführungszeichen gesetzt sind. Wird das genau so erhalten und wiedergegeben?"

Antwort: Für einfache Anführungszeichen haben wir keine besondere Regelung getroffen. M.E. spricht nichts dagegen, diese mittels des Apostrophzeichens wiederzugeben.

Die Ausnahmeregel aus RDA 1.7.3 D-A-CH ("Die Interpunktion der Informationsquelle darf in Ausnahmefällen geändert oder weggelassen werden (z.B. wenn die exakte Übernahme zu einer sehr schlechten Lesbarkeit führen würde oder missverständlich wäre).") würde ich wirklich nur anwenden, wenn es ansonsten zu Problemen bei der Verständlichkeit kommen könnte. Das ist bei einfachen (halben) Anführungszeichen sicher nicht der Fall. Gerade im zweiten Beispiel, wo sozusagen zwei Anführungszeichen ineinander verschachtelt sind, dürfte es die Lesbarkeit sogar eher verschlechtern, wenn man die einfachen Anführungszeichen als doppelte umsetzen würde.

Und wie so oft, habe ich bei der Frage auch etwas dazugelernt, nämlich den Fachbegriff Guillemets für die französischen Anführungzeichen («...»), der mir vorher nicht wirklich präsent war ;-)

Heidrun Wiesenmüller

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Kommentare: 13
  • #1

    Hanke Immega (Montag, 01 Februar 2016 12:31)

    Vielen Dank für diese Präzisierungen! Darf ich dazu gleich weitere Fragen zum Übertragen anschließen?

    1. In einer Vorlage erscheint als Erscheinungsdatum 10-2014. Kann das so übertragen werden? Wie wäre es bei Quartalsangaben wie IV/2014?

    2. In einer Vorlage erscheint als Heftzählung 11+12. Nach RDA 2.6.1.4/Ausnahme soll ein Bindestrich durch einen Schrägstrich ersetzt werden, wenn das zur Klarheit notwendig ist. Gilt das auch für das Pluszeichen?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Hanke Immega.

  • #2

    Marita Dickenscheid (Montag, 01 Februar 2016 18:19)

    Liebe Frau Wiesenmüller,

    ich persönlich kriege immer Bauchschmerzen, wenn ein zufällig gleich oder ähnlich aussehendes Zeichen als Ersatz für etwas ganz anderes verwendet wird. Das stammt noch aus den Zeiten der guten alten Schreibmaschine, hat heutzutage aber u.U. fatale Folgen, z.B. für die Indizierung.

    Wenn z.B. die Guillemets (den Ausdruck kannte ich auch nicht) mal so eben durch zwei spitze Klammern ersetzt werden, dann werden die Wörter zwischen den Klammern in einem Aleph-System nicht sortieren und auch nicht indiziert werden. Ich arbeite in einem solchen System und sehe so etwas ein- bis zweimal im Jahr bei Fremdleistungen.

    Und wer weiß, was das nächste Discovery-System aus solchen Notlösungen macht.

    Beim Apostroph als Ersatz für ein einfaches Anführungszeichen sollte eigentlich nicht so schnell etwas passieren, zumindest wenn vorher bzw. danach ordnungsgemäss ein Leerzeichen steht. Aber ich nähme es dennoch nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Marita Dickenscheid, UB Hagen


  • #3

    Heidrun Wiesenmüller (Dienstag, 02 Februar 2016 09:02)

    Antwort auf den Kommentar von Hanke Immega:

    Frage 1: Ich würde beides genauso übertragen, wie es in der Informationsquelle steht. M.E. sind beide Angaben als Datumsangaben durchaus verständlich. Sie würden wohl auch nicht verständlicher werden, wenn man die Zeichensetzung ändern würde.

    Frage 2: Das ist ein interessanter Fall. Ich fände es hier tatsächlich sinnvoll, das Plus-Zeichen ebenfalls durch einen Schrägstrich zu ergänzen, sodass man in diesem Bereich zu einer gewissen Normierung kommt. Aber das würde ich gerne noch an die UAG Fortlaufende Ressourcen weitergeben.

    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #4

    Heidrun Wiesenmüller (Dienstag, 02 Februar 2016 09:06)

    Antwort auf den Kommentar von Marita Dickenscheid:

    Liebe Frau Dickenscheid, das war wohl ein Missverständnis: Guillemets werden *nicht* durch zwei spitze Klammern ersetzt, sondern durch ganz normale doppelte Anführungszeichen. Vgl. dazu RDA 1.7.3 D-A-CH unter Nr. 3:
    "Anführungszeichen und Klammern werden ohne Leerzeichen vor und nach den von ihnen eingeschlossenen Textteilen geschrieben. Besondere typographische Ausprägungen (z. B. Anführungszeichen als » «) werden nicht nachgebildet."
    Es gibt auch ein einschlägiges Beispiel dazu:
    Informationsquelle: »Der Friede ist keine leere Idee ...«
    Erfassung: "Der Friede ist keine leere Idee …"

    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #5

    Marita Dickenscheid (Dienstag, 02 Februar 2016 13:23)

    Liebe Frau Wiesenmüller,

    das ist kein Mißverständnis. Natürlich haben Sie nicht vorgeschlagen, die Guillemets durch spitze Klammern zu ersetzen.

    Sie haben sich aber positiv zu der Frage geäußert, ob man einfache Anführungszeichen durch Apostrophs ersetzen kann. Ich halte das für problematisch und habe - sozusagen als extremes (und nicht erfundenes) Gegenbeispiel - den Ersatz der Guillemets durch spitze Klammern angeführt.

    Ob man ein Zeichen durch ein anderes ersetzen kann, hängt eben auch davon ab, wie die jeweils eingesetzte EDV damit umgeht, ob sie also z.B. das betreffende Zeichen "im Hintergrund" in ein Blank umsetzt oder es so lässt, wie es ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Marita Dickenscheid


  • #6

    Heidrun Wiesenmüller (Dienstag, 02 Februar 2016 13:52)

    Liebe Frau Dickenscheid,

    es tut mir leid, aber ich gebe einfache Anführungszeichen immer mit derselben Taste ein, die ich auch für das Apostroph-Zeichen verwende (die Taste, die auf einer deutschen Standardtastatur oberhalb des Nummernzeichens liegt), und ich hätte das auch hier getan. Wir haben festgelegt, dass wir keine typographischen Anführungszeichen verwenden. Ein einfaches Anführungszeichen ist doch folglich ein gerader Strich oben - eben genau wie bei einem Apostroph.

    Oder bin ich hier zu naiv? Dann bitte ich um Aufklärung: Gibt es für "gerades einfaches Anführungszeichen oben" und "gerader Apostroph" in den Zeichensätzen wirklich zwei unterschiedliche Zeichen? Ich hätte gedacht, es ist das Zeichen 0027 in Unicode.

    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #7

    Marita Dickenscheid (Montag, 08 Februar 2016 23:11)

    Liebe KollegInnen,
    in der Zwischenzeit haben Frau Wiesenmüller und ich noch Mails ausgetauscht. Eine gekürzte Version folgt jetzt noch - in 2 Teilen.
    ----------------
    Auch auf meiner Tastatur gibt es nur das Apostroph, das ich auch häufig anstelle des einfachen Anführungszeichens verwende. Der Aleph-Editor verrät mir, dass es sich hierbei um Unicode 0027 handelt. Aber in Unicode sind die einfachen Anführungszeichen vorne und hinten anders codiert, nämlich 2018 und 2019.

    Vermutlich wissen Sie das folgende:
    Bei der Indizierung muss die Bibliothekssoftware Satzzeichen, Ligaturen und alle möglichen anderen Sonderzeichen umwandeln; auch bei der Eingabe von Suchbegriffen und -phrasen finden derartige Umwandlungen statt (Normalisierung). [Dass der Computer eh nur 0 und 1 kennt, lassen wir mal beiseite.]

    Da das Apostroph ja häufig angewendet wird und sich auch auf der Standardtastatur befindet, sollte vernünftige Bibliothekssoftware dieses Zeichen auch auf eine vernünftige Art und Weise umsetzen. Also ein Apostroph am Anfang und Ende einer Phrase z.B. als Blank, ein Apostroph innerhalb einer Wortes möglicherweise anders. Und diese Normalisierung sowohl für die Indizierung als auch für die Sucheingaben.

    Wenn das der Fall ist, dann kann man das Apostroph unbesorgt auch als Ersatz für die einfachen Anführungszeichen nehmen.

    Mit anderen Zeichen ist das etwas schwieriger. Näheres im 2. Teil.

  • #8

    Marita Dickenscheid (Montag, 08 Februar 2016 23:35)

    2. Teil: Binde- und andere Striche
    Ich habe es sehr begrüßt, dass beim Übertragen Gedanken- und andere Striche durch den Bindestrich auf der Standardtastatur ersetzt werden sollen (D-A-CH AWR 1 zu RDA 1.7.3). Meinen Schulungsunterlagen habe ich allerdings entnommen, dass dies nur für selbst erstellte Katalogisate gelten soll, nicht dagegen für Fremdleistungen oder Metadaten.

    Spätestens wenn man Metadaten (ich kenne vor allem die von Springer) geliefert bekommt, wird es Zeit, sich zu vergewissern, dass die Bibliothekssoftware mit den vielen Strichen, die Unicode so kennt (s.u.), und anderen Zeichen umgehen kann (auch mit den verschiedenen Arten von Anführungszeichen).

    Ein Beispiel: Armes Kind – starkes Kind? Von Margherita Zander. [Meinen Bindestrich hinter „Armes Kind“ hatte übrigens das Mailprogramm ungefragt durch den Gedankenstrich ersetzt.] Es gibt 3 Auflagen, die von 2008 bis 2010 erschienen sind.
    Im Katalog der UB Hagen haben wir 3 Titelaufnahmen mit 3 Varianten: Bindestrich (002D), einfacher Gedankenstrich (2013) und doppelter Gedankenstrich (2014). Letztere sind Metadaten von Springer. Die Suche mit „Vollständiger Titel“ bietet sehr erhellende Ergebnisse, je nachdem, welches dieser Zeichen man bei der Suche eingibt (und das, obwohl wir unser Lokalsystem vorletztes Jahr in dieser Hinsicht in Ordnung gebracht hatten - dachten wir jedenfalls).

    Die DNB kommt damit besser klar. Ein auf Vufind beruhendes Discovery-System, in dem ich kurz getestet habe, dagegen nicht (kann man ihm aber wahrscheinlich beibringen).

    Überraschend (für mich): wenn man den Strich ganz weg lässt oder durch ein Komma ersetzt, gibt es 0 Treffer. Auch im hbz und in der DNB.

    Auch die Stichwortsuche kann beeinträchtigt sein, wenn die falschen Striche als Ergänzungsstriche oder in Komposita verwendet werden.

    In den letzten Tagen bin ich dieser Problematik mal wieder begegnet. Das hat meine Reaktion natürlich beeinflusst.

    Viele Grüße aus Hagen
    Marita Dickenscheid

  • #9

    Heidrun Wiesenmüller (Dienstag, 09 Februar 2016 10:39)

    Liebe Frau Dickenscheid,

    also, ich hätte die Zeichen 2018 und 2019 als typographische Anführungszeichen bzw. typographische Apostrophzeichen gewertet (die wir bewusst nicht haben wollten), weil sie leicht schräg sind und auch eine leichte Verdickung an einer Seite haben. Soweit ich sehe, kann man diese Zeichen auch gar nicht direkt über die Tastatur eingeben, sondern nur über den Hex-Code. Aber in vielen Programmen (z.B. Word) ist es eine Voreinstellung, dass die "Apostroph-Taste" (ich nenne sie jetzt mal so) automatisch in ein entsprechendes typographisches Zeichen umgewandelt wird. Bei Eingabe in das Suchfeld eines Online-Katalogs dürfte das aber nicht passieren. Das ist auch einer der Gründe, warum wir in der TG Interpunktion typographische Zeichen bewusst nicht haben wollten. Insofern denke ich weiterhin, dass die Erfassung eines einfachen Anführungszeichens mit der "Apostroph-Taste", also Zeichen 0027, nach unseren Prinzipien richtig und sinnvoll ist.

    Dass die Normalisierung von Interpunktions- und Sonderzeichen öfter schlecht programmiert ist, weiß ich auch aus eigener Erfahrung. Eigentlich sollten alle diese Zeichen sowohl für einen Phrasen- als auch für einen Stichwortindex unberücksichtigt bleiben (sowohl bei den erfassten Daten als auch bei der Benutzereingabe). Und es muss entsprechende Regeln für Doppelindexierungen geben. Z.B. sollte bei einem Kompositum mit Bindestrich (A-B) bei der Normalisierung der Strich einmal durch ein Blank ersetzt werden (A B) und einmal sollten die Teile zusammengezogen werden (AB). Entsprechendes sollte in diesem Fall gelten: A'B soll durch die Normalierung einmal A B werden und einmal AB. Wenn die Normalisierung richtig gemacht ist, wäre es dann auch egal, ob der Benutzer bei seiner Eingabe ein gerades Apostrophzeichen oder ein typographisches einfaches Anführungszeichen verwendet hat.

    Die beschriebenen Fehler bei den Strichen sind unerfreulich. Grundsätzlich müssen solche Probleme aber primär bei der Indexierung gelöst werden. Denn wir können durch entsprechende Vorgaben ja nur die Erfassung durch die Katalogisierer beeinflussen, aber nicht die Nutzereingabe.

    Zu Ihrem Hinweis "Meinen Schulungsunterlagen habe ich allerdings entnommen, dass dies nur für selbst erstellte Katalogisate gelten soll, nicht dagegen für Fremdleistungen oder Metadaten": Mit der Formulierung der AWR zur zweiten Alternative bei RDA 1.7.1 bin ich nicht sehr glücklich. Denn man kann es tatsächlich so verstehen, als wäre es *verboten*, in Fremddaten irgendwelche Änderungen bei Groß- und Kleinschreibung, Zeichensetzung etc. zu machen. M.E. sollte man das eher als eine "muss nicht"-Regel verstehen. Im Lehrbuch haben wir es so beschrieben (S. 35): "Die Vorgaben in RDA 1.7 und den D-A-CH gelten nur für selbst erstellte Katalogisate. Werden Daten maschinell erzeugt (z. B. durch Harvesting von Metadaten aus Repositorien) oder erhält man sie als Fremddaten, so können sie unverändert übernommen werden (RDA 1.7.1, Alternativen, mit D-A-CH)."

    Die einschlägige Alternative ist m.E. vor allem für den Fall einer rein maschinellen Übernahme gedacht: Wenn kein Katalogisierer mehr drauf schaut, dann kann logischerweise auch nichts verändert werden. Aber auch bei Fremddatenübernahme durch einen menschlichen Katalogisierer mag es aus Gründen der Rationalisierung sinnvoll sein, zumindest auf reine Schönheitskorrekturen zu verzichten. Aber es kann doch nicht verboten sein, auch in einem solchen Fall Änderungen gemäß RDA 1.7 mit D-A-CH vorzunehmen, wenn man das möchte. Das wäre natürlich insbesondere dann wichtig, wenn man ansonsten eine schlechte Lesbarkeit bekommt oder wenn man weiß, dass ein bestimmtes Zeichen bei der Indexierung zu schlechten Ergebnissen führt. Und es gibt ja auch keine "RDA-Polizei"...

    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #10

    Heidrun Wiesenmüller (Dienstag, 09 Februar 2016 10:43)

    Und noch ein Nachtrag: Ich bin mittlerweilse auf den Wikipedia-Artikel zu Anführungszeichen hingewiesen worden:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Anf%C3%BChrungszeichen

    Interessant fand ich diesen Satz:
    "Werden innerhalb von Anführungszeichen weitere Anführungszeichen gebraucht, so verwendet man meist sogenannte halbe oder einfache Anführungszeichen ('). Bei Schreibmaschinen dient dieses Zeichen ebenfalls als Ersatzzeichen, in diesem Fall für Apostroph, Fuß- und Minutenzeichen."

    Die geraden einfachen Anführungszeichen werden also auch als Ersatzzeichen für den Apostroph verwendet - und nicht umgekehrt, was man sich ja auch hätte vorstellen können.

    Typographische Anführungszeichen - die einfachen wären 2018/2019 in Unicode - haben wir in D-A-CH bewusst ausgeschlossen. Insofern bleibt m.E. nur das Zeichen 0027.

    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #11

    Sybille von Rüden (Freitag, 04 März 2016 14:44)

    Lieber Herr Immega, liebe Frau Prof. Wiesenmüller,

    zur Frage vom 1. Februar (+-Zeichen in der Zählung) ist vielleicht nicht uninteressant, dass mir die ZDB am 29. Januar wie folgt geantwortet hat: "Die ZDB schlägt folgende Erfassung vor: 2015/2025." Meine Frage bezog sich auf eine Vorlage mit der Form: "2015 à 2025". Also ganz so, wie Sie es vorschlagen

    Viele Grüße
    Sybille von Rüden

  • #12

    Heidrun Wiesenmüller (Samstag, 05 März 2016 11:25)

    Liebe Frau von Rüden,

    ich hatte außerdem bei der UAG Fortlaufende Ressourcen nachgefragt. Von dort kam ebenfalls Zustimmung zum Ersetzen des Plus-Zeichens (aus dem ursprünglichen Beispiel) durch einen Schrägstrich. Die DNB-Kolleginnen schrieben dazu: "Durch den Schrägstrich wird der Sachverhalt deutlicher dargestellt, denn es liegt ja tatsächlich nur *eine* Ausgabe mit Doppelzählung vor. "

    Viele Grüße
    Heidrun Wiesenmüller

  • #13

    Silke Horny (Freitag, 11 März 2016 13:34)

    Ergänzung zu Kommentar von Immega (#1) und Antwort von Wiesenmüller (#3):

    Beim Übertragen des Erscheinungsdatums in der Form „IV/2014“ muss aber noch beachtet werden, dass die römische Zahl dann in Form einer arabischen Ziffer erfasst wird (RDA 1.8.2 D-A-CH). Das Datum heißt dann also: 4/2014.

    Viele Grüße

    Silke Horny