Drei Minuten RDA: Verlag bei echten Hochschulschriften

Unter der neuen Rubrik "Drei Minuten RDA" werde ich in loser Folge interessante Regelungen aus RDA und den deutschsprachigen Anwendungsrichtlinien D-A-CH vorstellen - bunt gemischt aus allen Bereichen des Regelwerks.

Titelblatt einer echten Dissertation
Titelblatt einer echten Dissertation

Diesmal werfen wir einen Blick auf echte Hochschulschriften, also die Fassungen, wie sie zur Prüfung eingereicht wurden. Das Beispiel links stammt vom Hochschulschriftenserver  TOBIAS-lib aus Tübingen. Nach RAK bestand der Erscheinungsvermerk bei einer solchen echten Hochschulschrift nur aus dem Erscheinungsjahr. Man gab weder einen Erscheinungsort noch einen Verlag an. Eigentlich logisch, oder? Eine echte Hochschulschrift ist doch nicht in einem Verlag erschienen! RDA sieht das jedoch anders: Bei jeder veröffentlichten Ressource wird auch eine sogenannte Veröffentlichungsangabe (RDA 2.8) erfasst. Diese besteht aus dem Erscheinungsort, dem Verlagsnamen und dem Erscheinungsdatum. Auch eine echte Hochschulschriften gilt als veröffentlicht - unsere Online-Dissertation ist ja für die ganze Welt frei zugänglich. Wenn die Dissertation veröffentlicht wurde, muss sie folglich in der Logik von RDA auch einen Verlag haben.  

Mit "Verlag" sind in RDA aber nicht nur kommerzielle Verlage gemeint. Der Verlagsname ist einfach der Name der Person, Familie oder Körperschaft, die dafür gesorgt hat, dass die Ressource veröffentlicht wurde (RDA 2.8.4.1). Als Verlag der Website "Basiswissen RDA" wäre folglich die Verfasserin dieses Blogbeitrags zu betrachten. 

Screenshot aus dem RDA Toolkit mit der Definition von "Verlagsname"
Definition von Verlagsname in RDA (Screenshot aus dem RDA Toolkit (www.rdatoolkit.org), verwendet mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association und CILIP)

Wer ist aber nun der Verlag der Online-Dissertation aus unserem Beispiel? Die Verfasserin hat zwar die Datei auf den Server hochgeladen, aber es ist der Betreiber des Hochschulschriftenservers, der dafür gesorgt hat, dass man das Dokument weltweit ansehen kann. Müssen wir nun in jedem Fall prüfen, wer offiziell der Betreiber ist (die Hochschule, die Hochschulbibliothek...)? Für die Anwendungsrichtlinien D-A-CH wurde eine pragmatische und einfach anzuwendende Regelung getroffen: Als Verlag einer echten Hochschulschrift gilt grundsätzlich die Hochschule. 

Als Verlagsname wird folglich der Name der Hochschule angegeben, und zwar so, wie man ihn auf der Informationsquelle vorfindet - in unserem Beispiel also als "Eberhard Karls Universität Tübingen" (RDA 2.8.4.1 D-A-CH). Als Erscheinungsort wird der Sitz der Hochschule angegeben, ebenfalls so, wie man ihn in der Ressource vorfindet (RDA 2.8.2.1 D-A-CH), also hier als "Tübingen".

Die Hochschule wird außerdem als Bestandteil des Hochschulschriftenvermerks angegeben, nämlich als "Verleihende Institution" (RDA 7.9.3). Hier verwendet man jedoch nicht die Form aus der Ressource, sondern stets den normierten Sucheinstieg (d.h. die Ansetzungsform). In unserem Beispiel ist dies "Universität Tübingen".

Nachtrag: In diesem Bereich gibt es Änderungen. Bitte lesen Sie dazu das Update vom November und das Update vom Dezember 2015.

Heidrun Wiesenmüller

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Kommentare: 2
  • #1

    Dirk M. Steinert (Dienstag, 03 November 2015 14:55)

    - Erfassen der Hochschule im Hochschulschriftenvermerk nun nicht mehr in der Form des normierten Sucheinstiegs, sondern in der Form der Informationsquelle (D-A-CH AWR für 7.9, Stand: 10/2015).
    - Zur Rechtslage: http://d-nb.info/1078278865/34
    Beste Grüße
    Dirk M. Steinert

  • #2

    Heidrun Wiesenmüller (Dienstag, 03 November 2015 20:04)

    Lieber Herr Steinert,
    Sie haben völlig recht. Ich werde ein kurzes Update schreiben. Vielen Dank für Ihre Bewertung der Rechtsfrage beim Verlag.